Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 5.29 Gelegentliche Kontrolle programmierter Zieladressen und Protokolle - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 5.29 Gelegentliche Kontrolle programmierter Zieladressen und Protokolle

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Fax-Verantwortlicher

Bei programmierbaren Kurzwahltasten oder Zieladressenspeicherung sollte gelegentlich überprüft werden, ob die gewünschte mit der einprogrammierten Faxnummer übereinstimmt und ob sie noch benötigt wird. Damit wird verhindert, dass eine von einem Unberechtigten eingegebene fremde Faxnummer längere Zeit statt der korrekten Nummer genutzt wird. Außerdem werden eventuell übersehene Änderungen der gewünschten Zielrufnummern frühzeitig entdeckt.

Ergänzende Kontrollfragen: