M 1.52 Redundanzen in der technischen Infrastruktur
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Planer
Bestehen besondere Anforderungen an die Verfügbarkeit eines Rechenzentrums bzw. eines Serverraums, so sind Redundanzen auch im Bereich der technischen Infrastruktur zu schaffen.
Es bietet sich beispielsweise an, beim Einsatz von Klimaanlagen ausreichend Redundanz vorzuhalten. Werden beispielweise von einer Komponente 6 Stück benötigt, so sollten 7 beschafft werden. Damit können Lastspitzen, z. B. in heißen Sommern abgefangen werden und auch bei Ausfall eines Gerätes oder bei Wartungsarbeiten bleibt die Verfügbarkeit der Klimatisierung insgesamt erhalten.
Auch für Kommunikationsverbindungen sollte geprüft werden, in welchen Bereichen Redundanzen vorgehalten werden müssen (siehe auch M 6.18 Redundante Leitungsführung). Dies gilt um so mehr, wenn sich zentrale Netzknoten oder zentrale aktive Komponenten in unkontrollierten Bereichen befinden.
In einem Rechenzentrum ist auch die Stromversorgung redundant auszulegen. Empfehlungen hierzu finden sich in Maßnahme M 1.56 Sekundär-Energieversorgung.
Falls sich die sekundäre Stromversorgung nicht in einem angrenzenden Brandabschnitt befindet, sollte über eine redundante Verkabelung der Stromversorgung nachgedacht werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Ergibt sich aus der Schutzbedarfsfeststellung die Notwendigkeit von Redundanzen in der technischen Infrastruktur?