M 3.21 Sicherheitstechnische Einweisung und Fortbildung des Telearbeiters
Verantwortlich für Initiierung: Vorgesetzte, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, IT-Sicherheitsmanagement
Der Telearbeiter arbeitet teilweise oder ganz zu Hause. Das bedeutet, dass für die Telearbeit zum Teil andere IT-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen als für die Arbeit innerhalb der Institution. Deshalb ist es notwendig, dass ein Sicherheitskonzept für die Telearbeitsplätze erstellt wird. Nach Bekanntgabe des Konzeptes muss der Telearbeiter in die zu realisierenden Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen und eventuell in ihrem Umgang geschult werden. Darüber hinaus ist der Telearbeiter soweit im Umgang mit dem Telearbeitsrechner zu schulen, dass er einfache Fehlerkorrekturen (z. B. Druckerpatrone wechseln) wahrnehmen kann bzw. einfache Probleme selbständig lösen kann.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Liegen für die Telearbeit spezielle IT-Sicherheitskonzepte vor?
- Ist der Telearbeiter für die Realisierung der IT-Sicherheitsmaßnahmen geschult worden?