Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 5.80 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 5.80 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Das Abhören von Raumgesprächen mittels Mobiltelefonen kann nur dann sicher ausgeschlossen werden, wenn die Mitnahme von Mobiltelefonen in den zu schützenden Raum verhindert wird. Wenn die IT-Sicherheitspolitik einer Behörde oder eines Unternehmens es nicht zulässt, dass Mobiltelefone mitgebracht werden, muss an allen Eingängen deutlich darauf hingewiesen werden. Ohne entsprechende Kontrollen ist ein einfacher Hinweis aber meist wirkungslos.

Das Ausschalten des Mobiltelefons reicht als Schutz nicht aus, da im Manipulationsfall ein unbemerktes Einschalten über die Funkstrecke nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Eine solche ungewollte Inbetriebnahme ließe sich allein durch das Entfernen des Akkus unterbinden.

Mobiltelefon-Detektoren

Mobiltelefon-Detektoren sind Geräte, die erkennen, wenn in einem abgegrenzten Bereich ein oder mehrere Mobiltelefone in den Sendebetrieb (Gesprächsverbindungsaufbau) gehen.

Auf dem Markt sind zur Zeit passive Warngeräte verfügbar, die Mobiltelefone melden, die sich im Sendebetrieb befinden. Der Wirkungsbereich der Geräte kann so eingestellt werden, dass er auf den zu überwachenden Bereich beschränkt ist. Es wird empfohlen, bei einem entsprechenden Schutzbedarf solche Warngeräte zu installieren und diese bei Gesprächen mit sensitivem oder vertraulichem Inhalt zu aktivieren.

Die passiven Detektoren können jedoch keine Mobiltelefone erkennen, die im Ruhe-Betrieb (Standby) sind. Damit diese Mobiltelefone ebenfalls erkannt (aufgespürt) werden, ist ein aktiver Sendeteil für den Detektor notwendig. Mit Hilfe dieses Sendeteils wird das Mobiltelefon aufgefordert, in den Sendebetrieb zu gehen. Ist das Mobiltelefon im Sendebetrieb, kann es dann mit einem Detektor erkannt werden.

Sinnvoll sind diese aktiven Detektoren für Besprechungen mit sensitiven Inhalten. Mit Hilfe dieser Geräte lassen sich so alle eingeschalteten Mobiltelefone detektieren. Später eingeschaltete Mobiltelefone müssen sich bei der Basisstation anmelden und können bei diesem Einbuchungsvorgang ebenfalls detektiert werden. Weiterhin wird auf die Einsatzmöglichkeit von Störsendern hingewiesen, die in einem räumlich abgegrenzten Bereich den Funkbetrieb derart stören, dass dort kein Mobilfunkempfang möglich ist.

Derzeit können nur passive Mobiltelefon-Detektoren empfohlen werden. Aktive Detektoren sind zwar ebenfalls sinnvoll, ihr Einsatz kann aber in Deutschland nicht empfohlen werden, da sie keine Betriebsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland besitzen. Gleiches gilt für Sender, die den Mobilfunkbetrieb stören, sie sind ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen.