Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.45 Geeignete Aufbewahrung dienstlicher Unterlagen und Datenträger - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.45 Geeignete Aufbewahrung dienstlicher Unterlagen und Datenträger

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Mitarbeiter

Dienstliche Unterlagen und Datenträger dürfen auch außerhalb der offiziellen Bürogebäude, also z. B. am häuslichen oder einem mobilen Arbeitsplatz, nur den autorisierten Mitarbeitern zugänglich sein. Außerhalb der Nutzungszeit müssen sie so aufbewahrt werden, dass kein Unbefugter darauf zugreifen kann.

Am häuslichen Arbeitsplatz muss aus diesem Grund ein verschließbares Behältnis (Schreibtisch, Rollcontainer, Schrank o. Ä.) verfügbar sein. Der Verschluss muss mindestens Angriffen mit einfach herzustellenden oder einfach zu erwerbenden Nachschließmitteln (Büroklammer, Dietrich etc.) standhalten. Es sollten Möbelschlösser mit mindestens 4 Zuhaltungen und mindestens 1000 Schließvarianten eingesetzt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass der Verschluss nicht durch einfaches Entfernen z. B. einer Rückwand leicht umgangen werden kann. Insgesamt sollte die Schutzwirkung des Behältnisses den Sicherheitsanforderungen der darin zu verwahrenden Unterlagen und Datenträger entsprechen.

Bei Arbeitsplätzen unterwegs sollten weder dienstliche Unterlagen noch mobile IT-Systeme unbeaufsichtigt bleiben. Sie sollten zumindest gegen einfache Wegnahme gesichert werden, also beispielsweise mit Diebstahlsicherungen versehen werden, in Schränke geschlossen werden oder andere, einfache Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem ist es empfehlenswert, dienstliche Unterlagen und mobile IT-Systeme in einem verschließbaren Aktenkoffer zu transportieren.

Ergänzende Kontrollfragen: