M 1.44 Geeignete Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Personalrat/Betriebsrat, Vorgesetzte
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter
Für den häuslichen Arbeitsplatz ist die Nutzung eines Arbeitszimmers wünschenswert. Zumindest sollte der häusliche Arbeitsplatz von der übrigen Wohnung durch eine Tür abgetrennt sein.
Die Einrichtung sollte unter Berücksichtigung von Ergonomie, Sicherheit und Gesundheitsschutz ausgewählt werden.
Dies bedeutet u. a.:
- ausreichend Platz für Möbel und Bildschirmarbeitsplatz,
- regelbare Raumtemperatur und ausreichende Lüftungsmöglichkeiten,
- Abschirmung gegenüber Lärmquellen,
- Tageslicht sowie ausreichend künstliche Beleuchtung,
- Sichtschutz des Monitors, falls er durch ein Fenster beobachtet werden könnte,
- Vermeidung von störenden Blendungen, Reflexen oder Spiegelungen am Arbeitsplatz und
- Anschlüsse für Telefon und Strom.
Dienstlich genutzte IT sollte vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, um z. B. per Dienstanweisung ausschließen zu können, dass die IT für private Zwecke benutzt wird.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Werden betroffene Mitarbeiter mit einem häuslichen Arbeitsplatz regelmäßig oder sporadisch befragt, ob der Arbeitsplatz ihren gesundheitlichen oder betrieblichen Ansprüchen entsprechen?