Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 5.5 Schadensmindernde Kabelführung - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 5.5 Schadensmindernde Kabelführung

Verantwortlich für Initiierung: Planer, Leiter IT, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Bei der Planung von Kabeltrassen ist darauf zu achten, dass erkennbare Gefahrenquellen umgangen werden. Grundsätzlich sollen Trassen nur in den Bereichen verlegt werden, die ausschließlich dem Benutzer zugänglich sind. Ein übersichtlicher Aufbau der Trassen erleichtert die Kontrolle. Trassen und einzelne Kabel sollen immer so verlegt werden, dass sie vor direkten Beschädigungen durch Personen, Fahrzeuge und Maschinen geschützt sind.

Der Standort von Geräten sollte so gewählt werden, dass Kabel nicht im Lauf- oder Fahrbereich liegen. Ist dies nicht zu vermeiden, sind die Kabel den zu erwartenden Belastungen entsprechend durch geeignete Kanalsysteme zu schützen.

Grundsätzlich ist bei Geräteanschlussleitungen auf eine ausreichende Zugentlastung der Kabel in den Steckern zu achten. Bisweilen kann es sinnvoll sein, auf die vorgesehene Verschraubung von Steckern zu verzichten. Bei Zugbelastung werden nur Steckverbindungen auseinander gerissen und nicht die Stecker-Kabel- oder Stecker-Geräte-Verlötung.

Tiefgaragen stellen ein großes Problem für eine schadensmindernde Kabelführung dar. Durch die Sicherheitsschaltungen und die langen Offenzeiten von Einfahrtstoren ist der Zutritt von Fremdpersonen zu Tiefgaragen nie auszuschließen. Durch die in der Regel geringen Deckenhöhen ist es mit einfachen Mitteln möglich, sich Zugriff zu dort verlaufenden Trassen zu verschaffen. Durch Trassen im Fahrbereich kann die zulässige Fahrzeughöhe unterschritten werden. Beschädigungen oder Zerstörungen der Trassen und Kabel durch Fahrzeuge sind dann nicht auszuschließen.

Bei gemeinsam mit Dritten genutzten Gebäuden ist darauf zu achten, dass Kabel nicht in Fußbodenkanälen durch deren Bereiche führen. Fußboden- und Fensterbank-Kanalsysteme sind gegenüber den fremdgenutzten Bereichen mechanisch fest zu verschließen. Besser ist es, sie an den Bereichsgrenzen enden zu lassen.

Bereiche mit hoher Brandgefahr sind zu meiden. Ist dies nicht möglich und ist der Betriebserhalt aller auf der Trasse liegenden Kabel erforderlich, ist der entsprechende Trassenbereich mit Brandabschottung zu versehen. Ist der Betriebserhalt nur für einzelne Kabel erforderlich, ist dafür ein entsprechendes Kabel zu wählen.

In Produktionsbetrieben ist mit hohen induktiven Lasten und daraus resultierenden Störfeldern zu rechnen. Auch diese sind bei der Trassen- und Kabelverlegung zu berücksichtigen. Für den Schutz der Kabel gilt sinngemäß das gleiche wie bei der Brandabschottung.

Bei Erdtrassen ist ca. 10 cm über der Trasse ein Warnband zu verlegen. Bei einzelnen Kabeln (ohne Rohr) ist der Einbau von Kabelabdeckungen sinnvoll.

Leitungen müssen so verlegt sein, dass ein Sturm sie nicht bewegen kann. Beispielsweise sollte dafür Sorge getragen werden, dass Leitungen auf freien Dachflächen mindestens alle 5 m angemessen befestigt sind. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass bei einem Sturm starke Kräfte auf die Kabel oder Kabelstränge wirken können. Außerdem müssen Leitungen geschützt gegen mechanische Beschädigungen verlegt werden, da Gegenstände darauf fallen könnten. Leitungen auf Dachflächen oder in Bereichen, die mit Lamellenwänden verkleidet sind, sollten daher immer in Schutzrohren verlegt sein.

Ergänzende Kontrollfragen: