Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.63 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.63 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Administrator

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an den Telearbeitsrechner richten sich nach dem Schutzbedarf der zu bearbeitenden Daten am Telearbeitsplatz und der Daten, auf die der Telearbeiter über den Kommunikationsrechner der Institution zugreifen kann. Je höher der Schutzbedarf, desto mehr Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diesen Schutz zu gewährleisten. Allgemeine Sicherheitsziele für den Telearbeitsrechner sind:

Für einen Telearbeitsrechner sind folgende Funktionalitäten sinnvoll:

Aus den obigen Funktionalitäten sind diejenigen auszuwählen, die aufgrund der Sicherheitsanforderungen an den Telearbeitsrechner benötigt werden. Anhand dieser Funktionalitäten muss dann ein geeignetes Betriebssystem als Plattform ausgewählt werden. Wenn dieses nicht alle benötigten Funktionalitäten unterstützt, müssen dazu Zusatzprodukte eingesetzt werden. Dabei sollten möglichst alle Telearbeitsrechner einer Institution gleich ausgestattet sein, um die Betreuung und Wartung zu erleichtern. Zur sicherheitstechnischen Eignungsprüfung sollte Baustein B 1.10 Standardsoftware beachtet werden.

Das Gesamtsystem ist durch die Administratoren so zu konfigurieren, dass maximale Sicherheit erreicht werden kann.

Ergänzende Kontrollfragen: