G 3.85 Verletzung von Brandschottungen
Jedes Gebäude, in dem IT betrieben wird, ist von einer Vielzahl von Leitungen und Kabeln durchzogen. Frisch- und Abwasserleitungen, Heizungsrohre, Energieversorgung und Datenübertragung seien als Beispiele genannt. Es ist dabei unvermeidlich, dass solche Rohr- und Kabel-Trassen Brandschutzwände und Geschossdecken queren müssen. Um den Brandschutz sicher zu stellen, sind an solchen Stellen geeignete Brandschottungen einzubauen (siehe M 1.9 Brandabschottung von Trassen ).
Im Laufe der Gebäudenutzung ist es meist unumgänglich, Arbeiten an solchen Trassen durchzuführen oder neue Trassen zu verlegen, sei es zu Reparaturzwecken oder um Platz für zusätzlich erforderlich gewordene Leitungen zu schaffen.
Bei solchen Arbeiten müssen unter Umständen Brandschottungen teilweise oder ganz entfernt werden. Zusätzliche Kabel verändern außerdem die Brandlast der Kabeltrasse. Folge daraus ist, dass während und nach den Arbeiten der baulich vorbeugende Brandschutz mitunter massiv beeinträchtigt sein kann.
Leider zeigt die Erfahrung, dass die mit solchen Arbeiten betrauten Personen (in der Planung, in der Ausführung und in der Abnahme) die Tragweite ihrer Arbeiten für den Brandschutz häufig nicht richtig einschätzen und entsprechend handeln:
- Ersatzmaßnahmen für entfernte Brandschottungen werden weder geplant noch realisiert.
- Beschädigte Brandschottungen werden nicht umgehend ordnungsgemäß wiederhergestellt.
- Brandschutzmaßnahmen werden den neuen Gegebenheiten nicht angepasst.
Folge dieser Fehlhandlungen ist ein erhöhtes Risiko der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Sofern notwendige Flure, Flucht- und Rettungswege betroffen sind, wird dadurch nicht nur die IT, sondern auch die Gesundheit und das Leben von Personen gefährdet, was massive Haftungsfolgen haben kann.