Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.15 Geschlossene Fenster und Türen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.15 Geschlossene Fenster und Türen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter

Fenster und nach außen gehende Türen (Balkone, Terrassen) sind in Zeiten, in denen ein Raum nicht besetzt sind, zu schließen. Im Keller- und Erdgeschoss und, je nach Fassadengestaltung, auch in den höheren Etagen bieten sie einem Einbrecher auch während der Betriebszeiten eine ideale Einstiegsmöglichkeit.

Während normaler Arbeitszeiten und sichergestellter kurzer Abwesenheit des Mitarbeiters kann von einer zwingenden Regelung für Büroräume sowie für Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen abgesehen werden.

In Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen gibt es meistens keine Möglichkeit, Unterlagen, IT-Systeme und ähnliches gesondert einzuschließen. Daher sollte es möglich sein, solche Räume zumindest dann, wenn alle Teilnehmer einer Veranstaltung den Raum verlassen, abzuschließen oder ihn durch einen internen Mitarbeiter beaufsichtigen zu lassen.

Ergänzende Kontrollfragen: