Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: G 5.93 Erlauben von Fremdnutzung von RAS-Komponenten - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
direkt zu der Navigation Servicebereich. direkt zu der Hauptnavigation. direkt zur Themennavigation. direkt zum Seiteninhalt.

G 5.93 Erlauben von Fremdnutzung von RAS-Komponenten

Werden RAS-Komponenten Unbefugten absichtlich zugänglich gemacht, so kann die Sicherheit des RAS-Systems nicht mehr gewährleistet werden (siehe auch G 3.30 Unerlaubte private Nutzung des dienstlichen Telearbeitsrechners). Mögliche Gefährdungen sind:

Die Fremdnutzung von IT-Systemen an entfernten Standorten kann nie ganz ausgeschlossen werden, da die Sicherheitsmechanismen eines IT-Systems bei physikalischem Zugriff unterlaufen werden können.