Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.113 Regelungen für Telearbeit - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.113 Regelungen für Telearbeit

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter Personal

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte

Da es bisher kein "Telearbeitsgesetz" mit eigenständigen gesetzlichen Regelungen gibt, sollten einige Punkte entweder durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder zusätzlich zum Arbeitsvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen Telearbeiter und Arbeitgeber geklärt werden. Darin sollten unter anderem die Punkte "Freiwilligkeit der Teilnahme an der Telearbeit", "Mehrarbeit und Zuschläge", "Aufwendungen für Fahrten zwischen Betrieb und häuslicher Wohnung", "Aufwendungen z. B. für Strom und Heizung", "Haftung (bei Diebstahl oder Beschädigung der IT, aber auch bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)" und "Beendigung der Telearbeit" geklärt bzw. geregelt werden.

Im Sinne der IT-Sicherheit sollten zusätzlich folgende Punkte behandelt werden:

Ergänzende Kontrollfragen: