M 3.9 Ergonomischer Arbeitsplatz
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Personalrat/Betriebsrat
Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, Personalrat/Betriebsrat, Benutzer
Für den sinnvollen und effektiven Einsatz der IT ist es neben der klaren Beschreibung von Aufgaben, Pflichten, Rechten und Verantwortlichkeiten erforderlich, dafür zu sorgen, dass die Nutzung der IT in optimaler Weise erfolgen kann.
Der Arbeitsplatz ist ergonomisch zu gestalten. Stuhl, Tisch, Bildschirm und Tastatur müssen individuell einstellbar sein, um eine möglichst fehlerfreie Bedienung der IT zu ermöglichen und zu fördern. Das beinhaltet u. a., dass Rückenlehne, Sitzhöhe und Sitzfläche des Stuhls verstellbar sein müssen, aber auch, dass die Arbeitsmittel so angeordnet werden können, dass für die jeweilige Arbeitsaufgabe eine möglichst geringe Belastung entsteht.
Ein entsprechend ausgestatteter Arbeitsplatz erleichtert es auch, IT-Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Gibt es verschließbare Schreibtische oder Schränke, so können Datenträger, Dokumentationen, Unterlagen und Zubehör darin verschlossen werden.
Auch die am Arbeitsplatz eingesetzten IT-Systeme müssen ergonomisch aufgestellt werden. So sollte beispielsweise direkte Lichteinstrahlung auf den Bildschirm aus ergonomischen Gründen vermieden werden. Außerdem sollte an IT-Systeme auch ein ungestörtes Arbeiten möglich sein, also beispielsweise so, dass den Benutzern nicht ständig andere Personen über die Schulter blicken. Dies ist auch sinnvoll, um unbefugtes Einsehen von Informationen zu vermeiden.
Weitere Hinweise sind den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften oder Arbeitsschutzexperten zu entnehmen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Sind die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet?
- Beklagen sich Benutzer von IT-Systemen über unzureichende ergonomische Bedingungen?