Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.50 Geeignete Entsorgung von Fax-Verbrauchsgütern und -Ersatzteilen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.50 Geeignete Entsorgung von Fax-Verbrauchsgütern und -Ersatzteilen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Innerer Dienst, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Fax-Verantwortlicher

Alle Fax-Verbrauchsgüter, aus denen Informationen über Faxtexte gewonnen werden könnten, wie z. B. Zwischenträgerfolien oder fehlerhafte Ausdrucke, sollten vor der Entsorgung vernichtet oder durch eine zuverlässige Fachfirma entsorgt werden.

Das gleiche gilt beim Austausch informationstragender Ersatzteile, wie z. B. photo-elektrische Trommeln.

Wartungsfirmen, die Faxgeräte periodisch warten oder reparieren, sind auf eine entsprechende Handhabung zu verpflichten und ggf. zu kontrollieren.

Ergänzende Kontrollfragen: