G 3.5 Unbeabsichtigte Leitungsbeschädigung
Je ungeschützter ein Kabel verlegt ist, desto größer ist die Gefahr einer unbeabsichtigten Beschädigung. Die Beschädigung führt nicht unbedingt sofort zu einem Ausfall von Verbindungen. Auch die zufällige Entstehung unzulässiger Verbindungen ist möglich. Typische Beispiele für solche Beschädigungen sind:
Im Innenbereich:
- Herausreißen der Geräteanschlussleitung mit dem Fuß bei "fliegender" Verlegung,
- Beschädigung unter Putz verlegter Leitungen durch Bohren oder Nageln,
- Eindringen von Wasser in Fensterbank-Kanäle,
- Eindringen von Wasser in Fußbodenkanäle bei der Gebäudereinigung,
- Beschädigung auf Putz oder Estrich verlegter Leitungen beim Transport sperriger und schwerer Gegenstände.
Im Außenbereich:
- Beschädigung bei Tiefbauarbeiten, sowohl durch Handschachtung als auch durch Bagger,
- Eindringen von Wasser in Erdtrassen/Erdkabel,
Beispiel:
In einer Fußgängerzone hatte es sich die Putzfrau eines kleinen Geschäftes zu Angewohnheit gemacht, das gebrauchte Putzwasser in den direkt vor der Ladentür befindlichen Revisionsschacht einer Post-Kabeltrasse zu schütten. Das Wasser verdunstete zwar mit der Zeit immer wieder, der Schmutz- und Seifenanteil jedoch lagerte sich auf den Kabeln ab und musste für Arbeiten daran erst mühsam und zeitaufwendig entfernt werden.
- Beschädigung von Kabeln durch Nagetiere,
- Beschädigung von Trassen und Kabeln durch Wurzeln (Baumwurzeln besitzen genug Kraft, um Kabel abzuquetschen),
- Beschädigung durch Überschreitung zulässiger Verkehrslasten (Rohre können brechen, Kabel können abscheren).