M 1.19 Einbruchsschutz
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Erfahrungsgemäß wählen Einbrecher ihre Ziele danach aus, wie hoch das Risiko und der Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Gewinn sind. Daher sollten alle Maßnahmen zum Einbruchsschutz darauf zielen, die Erfolgsaussichten von Tätern zu minimieren. Die gängigen Maßnahmen zum Einbruchsschutz sollten den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden. Dazu gehören:
- Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenster,
- besondere Schließzylinder, Zusatzschlösser und Riegel,
- Sicherung von Kellerlichtschächten,
- Verschluss von nichtbenutzten Nebeneingängen,
- einbruchgesicherte Notausgänge (soweit seitens der örtlichen Bauaufsicht zugelassen),
- einbruchhemmende Türen, beispielsweise in der Qualität ET1 oder höherwertig, wenn die Gefährdungslage es erforderlich macht,
- Verschluss von Personen- und Lastenaufzügen außerhalb der Dienstzeit.
Empfehlungen hierzu geben die örtlichen Beratungsstellen der Kriminalpolizei.
Bei der Planung materieller Sicherungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass Bestimmungen des Brand- und Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Brandschutzelementen, die einer Typenfreigabe unterliegen.
Den Mitarbeitern ist durch Regelungen bekanntzugeben, welche Maßnahmen zum Einbruchsschutz beachtet werden müssen.
Auch innerhalb eines Gebäudes kann der Einbau von einbruchhemmenden Elementen sinnvoll sein, wie z. B. besonderen zutrittskontrollierten Bereichen wie Serverräumen oder den Kerneinheiten eines Rechenzentrums.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wird geprüft, ob die Maßnahmen zum Einbruchschutz befolgt werden?
- Sind die Regelungen zum Einbruchsschutz den Mitarbeitern bekannt?