Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 6.30 Katastrophenschaltung - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 6.30 Katastrophenschaltung

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Notfall-Verantwortliche, TK-Anlagen-Verantwortlicher

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Um in Ausnahmesituationen zur Einleitung von Maßnahmen Telefonleitungen verfügbar zu haben, bieten einige TK-Anlagen die Möglichkeit, in einer sog. Katastrophenschaltung die vorhandenen kommenden und gehenden Leitungen vorher festgelegten Anschlüssen zuzuweisen. Dies gewährleistet, dass in einem Katastrophenfall wichtige Einrichtungen handlungsfähig bleiben. Steht diese Möglichkeit zur Verfügung, sollte sie genutzt werden.

Ergänzende Kontrollfragen: