M 2.50 Geeignete Entsorgung von Fax-Verbrauchsgütern und -Ersatzteilen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Innerer Dienst, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Fax-Verantwortlicher
Alle Fax-Verbrauchsgüter, aus denen Informationen über Faxtexte gewonnen werden könnten, wie z. B. Zwischenträgerfolien oder fehlerhafte Ausdrucke, sollten vor der Entsorgung vernichtet oder durch eine zuverlässige Fachfirma entsorgt werden.
Das gleiche gilt beim Austausch informationstragender Ersatzteile, wie z. B. photo-elektrische Trommeln.
Wartungsfirmen, die Faxgeräte periodisch warten oder reparieren, sind auf eine entsprechende Handhabung zu verpflichten und ggf. zu kontrollieren.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Auf welche Weise wird nicht mehr benötigtes Fax-Verbrauchsmaterial entsorgt?
- Sind die Fax-Verantwortlichen auf die Schutzbedürftigkeit des zu entsorgenden Materials und die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten hingewiesen worden?