M 1.15 Geschlossene Fenster und Türen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter
Fenster und nach außen gehende Türen (Balkone, Terrassen) sind in Zeiten, in denen ein Raum nicht besetzt sind, zu schließen. Im Keller- und Erdgeschoss und, je nach Fassadengestaltung, auch in den höheren Etagen bieten sie einem Einbrecher auch während der Betriebszeiten eine ideale Einstiegsmöglichkeit.
Während normaler Arbeitszeiten und sichergestellter kurzer Abwesenheit des Mitarbeiters kann von einer zwingenden Regelung für Büroräume sowie für Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen abgesehen werden.
In Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen gibt es meistens keine Möglichkeit, Unterlagen, IT-Systeme und ähnliches gesondert einzuschließen. Daher sollte es möglich sein, solche Räume zumindest dann, wenn alle Teilnehmer einer Veranstaltung den Raum verlassen, abzuschließen oder ihn durch einen internen Mitarbeiter beaufsichtigen zu lassen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Gibt es eine Anweisung, die das Verschließen der Fenster und Außentüren fordert?
- Wird regelmäßig überprüft, ob die Fenster und Türen nach Verlassen der Räume verschlossen sind?