M 2.136 Einhaltung von Regelungen bzgl. Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Personalrat/Betriebsrat
Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, Personalrat/Betriebsrat, Mitarbeiter
Am häuslichen Arbeitsplatz müssen dieselben Vorschriften und Richtlinien bezüglich der Gestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes) und der Arbeitsumgebung gelten wie in der Institution. Dies sollte in Absprache mit dem Telearbeiter durch den in der Institution Verantwortlichen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem IT-Sicherheitsbeauftragten, dem Datenschutzbeauftragten sowie dem Betriebs- bzw. Personalrat und dem direkten Vorgesetzten des Telearbeiters begutachtet werden können.