G 2.18 Ungeordnete Zustellung der Datenträger
Bei ungeordneter Zustellung von Datenträgern besteht die Gefahr, dass vertrauliche, auf dem Datenträger gespeicherte Daten in unbefugte Hände gelangen oder das gewünschte Ziel nicht rechtzeitig erreichen.
Beispiele:
- eine fehlerhafte Adressierung kann dazu führen, dass der Datenträger einem unautorisierten Empfänger übergeben wird,
- eine unzureichende Verpackung kann zu einer Beschädigung des Datenträgers führen, aber auch einen unbefugten Zugriff ermöglichen, der nicht festgestellt werden kann,
- eine fehlende Festlegung der Verantwortung beim Empfänger kann zur Folge haben, dass ein eingegangener Datenträger erst verspätet bearbeitet wird,
- eine nicht festgelegte Versandart kann bewirken, dass der Datenträger zu spät zugestellt wird, da die falsche Versandart ausgewählt wurde,
- eine fehlende Festlegung der Verantwortung beim Absender kann zur Folge haben, dass eine terminlich zugesicherte Zustellung der Datenträger nicht eingehalten werden kann.