Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.99 Schutz gegen nachträgliche Veränderungen von Informationen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.99 Schutz gegen nachträgliche Veränderungen von Informationen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Benutzer

Dateien, die an Dritte weitergegeben werden, können von diesen im allgemeinen auch weiterbearbeitet werden. Dies ist nicht immer im Sinne des Erstellers. Daher wäre ein Schutz gegen nachträgliche Veränderungen, auszugsweise Weitergabe oder Verarbeitung wünschenswert.

Häufig steht man vor dem Problem, dass Informationen über das Internet oder andere Netze Dritten zwar zur Verfügung gestellt, aber nicht hundertfach ausgedruckt oder nahtlos in andere Werke integriert werden sollen.

Hierzu gibt es verschiedene Lösungen, die teilweise auch miteinander kombiniert werden können. Beispiele hierfür sind:

Ergänzende Kontrollfragen: