G 3.13 Übertragung falscher oder nicht gewünschter Datensätze
Es ist denkbar, dass der für den Versand vorgesehene Datenträger bereits Daten früherer Arbeitsgänge enthält, die dem Empfänger nicht zur Kenntnis gelangen sollen. Werden diese Daten nicht gezielt physikalisch gelöscht, können diese vom Empfänger gelesen werden.
Befinden sich darüber hinaus die zu übertragenden Daten in einem Verzeichnis mit weiteren Daten, die ebenfalls schutzbedürftig sind, besteht die Gefahr, dass diese versehentlich mit auf den Datenträger übertragen werden (z. B. durch copy *.*) und dem Empfänger unnötig (unberechtigt) zur Kenntnis gelangen.
Sollen Datensätze nicht über das Medium "Datenträger", sondern über Datennetze direkt versandt werden (E-Mail im Internet, Modem-Verbindung, interne Firmennetze, X.400-Dienst), bieten Kommunikationsprogramme die Möglichkeit der Verwendung von Kurzbezeichnungen für komplexe Adressstrukturen und Verteilerlisten für die Mehrfachversendung. Werden solche Verteilerlisten nicht zentral geführt oder nicht in regelmäßigen Abständen aktualisiert, können Datensätze an Adressen versendet werden, die zu nicht mehr autorisierten Personen gehören.