G 5.85 Integritätsverlust schützenswerter Informationen

Integrität ist die Anforderung, dass eine Information unverfälscht sein muss. Das heißt, dass keine unbefugten Veränderungen an der Information vorgenommen werden dürfen. Integrität bedeutet dabei auch, dass ein Datenbestand insgesamt konsistent ist, d. h. dass Beziehungen der Daten untereinander korrekt aufgelöst werden können und dass die Aktualität aller Daten den Erwartungen der Benutzer entspricht.

Neben der Vertraulichkeit und der Verfügbarkeit gehört die Integrität zu den Grundwerten der Informationssicherheit.

Wenn Daten nicht mehr integer sind, kann es zu einer Vielzahl von Problemen kommen: