G 5.126 Unberechtigte Foto- und Filmaufnahmen mit mobilen Endgeräten

Viele mobile Endgeräte sind inzwischen mit eingebauten Kameras ausgerüstet, zum Beispiel Laptops, Smartphones oder Mobiltelefone. In der Regel ist mit diesen Kameras auch die Aufzeichnung von Filmen möglich. Solche mobilen Endgeräte können leicht dazu benutzt werden, in geschäftskritischen Bereichen (beispielsweise in einer Entwicklungsabteilung) unauffällig Foto- oder Filmaufnahmen anzufertigen. Die Bildqualität reicht meist an die Qualität gewöhnlicher Kleinbildkameras heran.

Wie beim "allgemeinen Datenklau" (siehe G 5.125 Datendiebstahl mithilfe mobiler Endgeräte) können die gemachten Bilder unmittelbar nach draußen übertragen und anschließend wieder vom Gerät gelöscht werden. In diesem Fall ist selbst dann, wenn jemand Verdacht schöpft, ein Nachweis ggf. nur mit forensischen Methoden möglich. Sind auf einem Smartphone Applikationen von sozialen Netzen oder Videoportalen wie YouTube installiert, können die gerade erstellten Bilder und Videos im auch Internet veröffentlicht werden. Abgesehen von der Urheberrechtsproblematik können so schützenswerte Daten schnell an Unberechtigte weitergegeben werden. Personen und Institutionen können durch kompromittierende Bilder einen Imageverlust erleiden.

Beispiele: