G 2.18 Ungeregelte Weitergabe von Datenträgern

Bei einer ungeregelten Weitergabe bzw. ungeordneter Zustellung von Datenträgern besteht die Gefahr, dass vertrauliche, auf den Datenträgern gespeicherte Informationen in unbefugte Hände gelangen oder das gewünschte Ziel nicht rechtzeitig erreichen.

Beispiele: