G 5.3 Unbefugtes Eindringen in ein Gebäude

Wenn Unbefugte in ein Gebäude oder einzelne Räumlichkeiten eindringen, kann dies verschiedene andere Sicherheitsgefährdungen nach sich ziehen. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl oder Manipulation von Informationen oder IT-Systemen. Maßnahmen, die dagegen gerichtet sind, wirken dadurch auch gegen die entsprechenden Folgegefährdungen. Bei qualifizierten Angriffen versierter Täter ist die Zeitdauer entscheidend, in der die Täter ungestört ihr Ziel verfolgen können. Ziel eines Einbruchs kann der Diebstahl von IT-Komponenten oder anderer leicht veräußerbarer Ware sein, aber auch das Kopieren oder die Manipulation von Daten oder IT-Systemen. Dabei können nicht offensichtliche Manipulationen weit höhere Schäden als direkte Zerstörungsakte verursachen.

Schon durch das unbefugte Eindringen können Sachschäden entstehen. Fenster und Türen werden gewaltsam geöffnet und dabei beschädigt, sie müssen repariert oder ersetzt werden.

Beispiele: