M 3.12 Information aller Mitarbeiter über mögliche TK-Warnanzeigen, -symbole und -töne

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Personalrat/Betriebsrat, TK-Anlagen-Verantwortlicher

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, IT-Sicherheitsbeauftragter

Die Bedeutung der Warnanzeigen, -töne und -symbole der TK-Anlage sollte allen Mitarbeitern bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere:

Da die Nutzung bestimmter, eigentlich nicht freigegebener Leistungsmerkmale (Beispiel: Zeugenschaltung) zu Beeinträchtigungen der Sicherheit führen kann, sollten besonders deren Warnanzeigen und -töne bekannt sein.

Prüffragen: