M 3.11 Schulung des Wartungs- und Administrationspersonals
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, IT-Sicherheitsbeauftragter, TK-Anlagen-Verantwortlicher, Leiter IT, Leiter Personal
Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte
Wartungs- und Administrationspersonal benötigt detaillierte Kenntnisse über die eingesetzten IT-Komponenten. Daher sollte es mindestens soweit geschult werden, dass
- alltägliche Administrationsarbeiten selbst durchgeführt,
- einfache Fehler selbst erkannt und behoben,
- Datensicherungen regelmäßig selbsttätig durchgeführt,
- die Eingriffe von externem Wartungspersonal nachvollzogen und
- Manipulationsversuche oder unbefugte Zugriffe auf die Systeme erkannt und rasch behoben
werden können.
Entsprechende Schulungen werden in der Regel von den Herstellern der IT-Systeme bzw. TK-Anlagen angeboten. Administratoren von TK-Anlagen sollten außerdem in der Lage sein,
- das Betriebsverhalten der TK-Anlage mit Hilfe der Kontrollanzeigen an den Geräten zu beurteilen,
- die TK-Anlage selbständig außer- und in Betrieb nehmen zu können.
Prüffragen:
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Wird das Wartungs- und Administrationspersonal für die Durchführung seiner Aufgaben hinreichend geschult?