M 5.26 Telefonische Ankündigung einer Faxsendung
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Vorgesetzte
Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer
Wichtige Faxsendungen mit vertraulichen oder finanzwirksamen Inhalten (z. B. Angebote) oder termingebundene Faxsendungen sollten vor Absendung beim Empfänger (zum Beispiel per Telefon) angemeldet werden. Der Empfänger hat dann die Möglichkeit, zum entsprechenden Faxgerät zu gehen und dort das für ihn eingehende Fax direkt entgegenzunehmen, so dass kein anderer das Fax entnehmen kann.
Die Benutzer sollten von Vorgesetzten angewiesen werden, vertrauliche oder wichtige Faxsendungen anzukündigen.
Prüffragen:
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Ist festgelegt, welche vertraulichen oder wichtigen Faxsendungen vor Absendung beim Empfänger anzukündigen sind?