M 6.111 Leitlinie zum Notfallmanagement und Übernahme der Gesamtverantwortung durch die Leitungsebene

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Behörden-/Unternehmensleitung, Notfallbeauftragter

Mit der Leitlinie zum Notfallmanagement wird nachvollziehbar der Rahmen für die Konzeption und Umsetzung des Notfallmanagement gesetzt. Sie dokumentiert die wesentlichen Eckpunkte des Notfallmanagements in der Institution. Die oberste Behörden- bzw. Unternehmensleitung zeigt damit, dass sie die Verantwortung für das Notfallmanagement übernimmt und hinter allen Vorgaben und Abläufen steht.

Inhalt der Leitlinie zum Notfallmanagement

Die Leitlinie zum Notfallmanagement sollte kurz und bündig formuliert sein. Dabei sollten die folgenden Aspekte enthalten sein:

Optional könnte die Leitlinie folgende Informationen enthalten oder referenzieren:

Bekanntgabe der Leitlinie zum Notfallmanagement

Die Leitlinie zum Notfallmanagement ist durch die oberste Institutionsleitung schriftlich freizugeben. Sie ist allen internen und externen Mitarbeitern und gegebenenfalls Kooperationspartnern bekannt zugegeben. Dies sollte so erfolgen, dass der Stellenwert des Notfallmanagements in der Institution deutlich wird.

Aktualisierung der Leitlinie zum Notfallmanagement

Die Leitlinie zum Notfallmanagement ist regelmäßig in festgelegten Abständen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Änderungen von Anforderungen, Rahmenbedingungen, Geschäftszielen, Aufgaben, der Notfallmanagement-Strategie oder sonstige relevante Änderungen sollten eine Überprüfung der Leitlinie anstoßen und gegebenenfalls durch eine Aktualisierung einfließen. Bei den rasanten Entwicklungen heutzutage sowohl im Geschäftsbereich wie auch in der IT empfiehlt es sich, die Leitlinie zum Notfallmanagement mindestens alle zwei Jahre zu überarbeiten.

Prüffragen: