M 1.53 Videoüberwachung

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Planer

Die Maßnahmen zur Außenhautsicherung (siehe M 1.55 Perimeterschutz) und Zutrittskontrolle können durch den Einsatz von Videotechnik ergänzt werden. Videoüberwachungsanlagen, ob eigenständig oder ergänzend zu anderen Sicherheitstechniken, werden zur Erreichung folgender Schutzziele eingesetzt:

Bei der Planung einer Videoüberwachung ist auf eine konsistente Einbettung in das gesamte Sicherheitskonzept. zu achten. Dies gilt umso mehr, wenn die Überwachungsterminals weit vom zu schützenden Bereich entfernt sind. Eine Videoüberwachung ohne Auswertungs- und Alarmierungsmechanismen macht außer zur Abschreckung keinen Sinn. Die benötigten zentralen Technikkomponenten sind in geeigneter Umgebung aufzustellen und zu schützen. Sie sollten, falls vorhanden, an eine zuverlässige Stromversorgung mit USV-Pufferung und Netzersatzanlage angeschlossen werden. Die Funktionsfähigkeit der Videoüberwachungsanlage sollte regelmäßig überprüft werden.

Videoüberwachung kann eine sehr wirksame Unterstützung eines Pförtnerdienstes (siehe M 1.17 Pförtnerdienst) sein. Eine Vielzahl von Abläufen lässt sich durch Einsatz geeigneter Kameratechnik von der Pforte aus überwachen und auch steuern:

Bei der Planung bzw. Installation einer Videoüberwachung sollte der Datenschutzbeauftragte und der Personal- bzw. Betriebsrat hinzugezogen werden.

Prüffragen: