M 2.47 Ernennung eines Fax-Verantwortlichen

Verantwortlich für Initiierung: Vorgesetzte, Leiter Innerer Dienst

Verantwortlich für Umsetzung: Innerer Dienst

Für jedes Faxgerät ist ein Verantwortlicher zu benennen, der folgende Aufgaben übernehmen muss:

Prüffragen: