M 1.50 Rauchschutz
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Planer
Rauch stellt bei Bränden die größte Personengefährdung dar. Mehr als 90 % der Brandtoten sind durch Raucheinwirkungen (Vergiftungen) zu beklagen. Aber auch die IT-Hardware kann durch Rauch erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher ist auf einen umfassenden Rauchschutz Wert zu legen.
Die folgenden Empfehlungen sollten zum Rauchschutz berücksichtigt werden:
- Brandschutztüren sollten Rauchschutzqualität aufweisen.
- Rauchschutztüren in Fluren sollten durch Rauchschalter gesteuert werden. Solche Türen können immer offen stehen, da sie bei Rauchdetektion selbsttätig schließen.
- Die Lüftungsanlage bzw. die Klimaanlage sollte eine Entrauchung von IT-Räumen gestatten.
In Klimakanälen (Zu- und Abluft) sollten Kanalmelder installiert sein.
In der Frischluftansaugung sollten Melder installiert sein, die diese automatisch sperren, wenn Störgrößen (Rauch) erkannt werden.
Nach Installations- und Umbauarbeiten ist sicherzustellen, dass Rauch-Schottungsmaßnahmen wirksam geblieben sind oder wieder hergestellt wurden.
Die Mitarbeiter müssen unterrichtet werden, welche Warnsignale die Rauchschutz-Komponenten haben und wie sie darauf zu reagieren haben.
Die Funktionsfähigkeit aller Rauchschutz-Komponenten muss regelmäßig überprüft werden. Dazu gehört es auch, zu überprüfen, ob Durchbrüche zur Durchführung von Verkabelungen im Doppelboden und in abgehängten Decken wirksam geschottet wurden.
Prüffragen:
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Wird die Funktionsfähigkeit der Rauchschutz-Komponenten regelmäßig überprüft?
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Wird der bauliche Rauchschutz nach Installations- und Umbauarbeiten direkt mit überprüft?