M 6.84 Regelmäßige Datensicherung der System- und Archivdaten

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Leiter IT

Elektronische Archivsysteme unterliegen denselben Risiken hinsichtlich eines Datenverlustes wie andere IT-Systeme auch. Die Auswahl geeigneter Datenträger, z. B. optischer Archivmedien, allein bietet keinen ausreichenden Schutz vor Verlust, beispielsweise bei Zerstörung oder Diebstahl des Archivmediums selbst.

Eine redundante Speicherung der Archivdaten, der zugehörigen Index-Datenbank und der Systemdaten ist daher unerlässlich. Für die Datensicherung ist grundsätzlich die im Baustein B 1.4 Datensicherungskonzept genannte Vorgehensweise zu verwenden.

Alternativ zu einer Datensicherung der Archivdaten kann auch eine redundante Speicherung auf physikalisch getrennten und in unterschiedlichen Brandabschnitten aufgestellten Archivsystemen erfolgen. Einige Hersteller von Archivsystemen bieten hierzu Hochverfügbarkeitslösungen an. Trotzdem muss auch in diesem Fall eine Datensicherung des Archivsystems selbst sowie der Index-Datenbank erfolgen.

Folgende Vorgaben sind für die Sicherung der Daten und die Handhabung der Speichermedien zu beachten:

Prüffragen: