M 2.28 Bereitstellung externer TK-Beratungskapazität
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, TK-Anlagen-Verantwortlicher, Leiter IT
Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, TK-Anlagen-Verantwortlicher
Um in schwierigen Fällen schnell auf fachkundige Hilfe zurückgreifen zu können, sollte schon beim Kauf bzw. der Miete einer TK-Anlage an die Bereitstellung entsprechender Beratungsdienstleistung gedacht werden. Wichtig hierbei ist, dass in einer Notfallsituation die Unterstützung schnell erfolgen kann, da der Ausfall einer TK-Anlage die Handlungsfähigkeit einer gesamten Institution erheblich beeinträchtigen und ggf. nur für kurze Zeit toleriert werden kann.
Prüffragen:
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Entsprechen die vereinbarten SLAs den Anforderungen der Organisation?
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Kann in Notfallsituationen auf externe Beratungskapazität für die TK-Anlage zurückgegriffen werden?