M 1.41 Schutz gegen elektromagnetische Einstrahlung
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Beschaffer, Haustechnik
Werden in einem Schutzschrank informationstechnische Geräte untergebracht, so kann durch benachbarte Einrichtungen elektromagnetische Strahlung erzeugt werden, die die Funktion der Geräte beeinträchtigt (insbesondere in industriellen Produktionsbereichen). Durch Nachrüstung von Filtern und Türdichtungen kann die Einstrahlung innerhalb des Schutzschrankes reduziert werden. Gleichzeitig verhindern diese Maßnahmen auch eine Verbreitung von kompromittierender Abstrahlung der im Schrank befindlichen Geräte.
Prüffragen:
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Existieren ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Störungen durch elektromagnetische Einstrahlung aus der Umgebung?