G 3.1 Vertraulichkeits- oder Integritätsverlust von Daten durch Fehlverhalten

Durch Fehlverhalten von Personen aller Art kann der Vertraulichkeits- bzw. Integritätsverlust von Informationen und Daten herbeiführt bzw. ermöglicht werden. Die Folgeschäden ergeben sich aus der Schutzbedürftigkeit der Daten. Beispiele für ein solches Fehlverhalten sind: