M 2.307 Geordnete Beendigung eines Outsourcing- oder Cloud-Nutzungs-Verhältnisses

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Behörden-/Unternehmensleitung, Fachverantwortliche

Die Empfehlungen dieser Maßnahme lassen sich in der Regel nur umsetzen, wenn bereits im Vertrag mit dem Outsourcing-Dienstleister beziehungsweise dem Cloud-Diensteanbieter alle relevanten Themen zum Vertragsende geregelt wurden.

Wird das Dienstleistungsverhältnis beendet, müssen die betroffenen Dienstleistungen, wie beispielsweise der IT-Betrieb, geordnet zurück in eigene Verantwortung oder auf einen anderen Dienstleister übergehen. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass durch das Vertragsende des Dienstleistungsvertrags die Geschäftstätigkeit der Institution nicht beeinträchtigt wird.

Folgende Gesichtspunkte sind zu beachten:

Prüffragen: