G 2.85 Unzureichende Regelungen für das Ende eines Outsourcing- oder eines Cloud-Nutzungs-Vorhabens

Nutzt eine Institution die Services eines Outsourcing- oder Cloud-Diensteanbieters, so kommt es in der Regel zu Know-how-Verlust beim Auftraggeber und zu einer Abhängigkeit des Auftraggebers vom Dienstleister. Daher können unzureichende Regelungen für eine mögliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gravierende Folgen für den Auftraggeber haben. Dies ist erfahrungsgemäß immer dann besonders problematisch, wenn ein aus Sicht des Auftraggebers kritischer Fall unerwartet eintritt, wie beispielsweise Insolvenz oder Verkauf des Outsourcing- oder Cloud-Dienstleisters.

Beispiele:

Ohne ausreichende interne Vorsorge sowie genaue Vertragsregelungen besteht immer die Gefahr, dass sich der Auftraggeber nur schwer aus dem abgeschlossenen Vertrag mit dem Outsourcing- oder Cloud-Dienstleister lösen kann. In diesem Fall ist es schwierig bis unmöglich, den ausgelagerten Bereich beispielsweise auf einen anderen Dienstleister zu übertragen oder ihn wieder in das eigene Unternehmen einzugliedern, falls dies notwendig erscheint.

Im Folgenden sind beispielhaft weitere Probleme aufgelistet, die in dieser Situation auftreten können: