G 5.137 Auswertung von Verbindungsdaten bei der drahtlosen Kommunikation

Bei der drahtlosen Kommunikation können die übertragenen Signale auf der Funkstrecke nicht physikalisch gegen unbefugtes Mithören und Aufzeichnen abgeschirmt werden. Deshalb könnte ein Angreifer seinen Angriff ohne das bei leitungsgebundener Kommunikation bekannte Zugriffsproblem durchführen. In Funknetzen mit mehreren Basisstationen zur Versorgung großflächiger Areale, wie z. B. zellulare Mobilfunknetze, ist es zudem üblich, dass der ungefähre Aufenthaltsort der mobilen Endgeräte ermittelt wird, um deren schnelle Erreichbarkeit zu gewährleisten. Sofern sie selbst eine Verbindung aufbauen, geben sie ebenfalls - im Zuge des Verbindungsaufbaus - Informationen über ihren Standort ab. Diese Standort-Informationen könnten durch den Netzbetreiber oder Dienstbetreiber - aber auch von Dritten - zur Bildung von Bewegungsprofilen verwendet werden.

Beispiele: