G 5.27 Nichtanerkennung einer Nachricht

Bei jeder Art von Kommunikation kann ein Kommunikationsteilnehmer den Nachrichtenempfang ableugnen (Repudiation of Receipt). Dies ist insbesondere bei finanziellen Transaktionen von Bedeutung. Ein Nachrichtenempfang kann beim Postversand ebenso abgeleugnet werden wie bei Fax-, E Mail- oder SMS-Nutzung.

Beispiele: