M 1.16 Geeignete Standortauswahl

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Planer

Bei der Auswahl und Planung des Standortes, an dem ein Gebäude angemietet werden oder entstehen soll, empfiehlt es sich, neben den üblichen Aspekten wie Raumbedarf und Kosten, auch Umfeldgegebenheiten, die Einfluss auf die Informationssicherheit haben, zu berücksichtigen:

Es kann auch möglich sein, Gefährdungen aus der Nachbarschaft z. B. durch passende Anordnung schützenswerter Gebäudeteile zu kompensieren. Dies sollte bei der Auswahl und Planung berücksichtigt werden.

Die standortbedingten Gefährdungen und die erforderlichen schadensvorbeugenden oder -reduzierenden Maßnahmen sollten im Sicherheitskonzept dokumentiert werden. Außerdem sollten sie ins Notfallkonzept einfließen.

Prüffragen: