G 2.86 Abhängigkeit von einem Outsourcing- oder Cloud-Dienstleister

Nutzt eine Institution die Services eines Outsourcing- oder Cloud-Diensteanbieters, begibt sie sich immer in die Abhängigkeit vom entsprechenden Dienstleister. Daraus ergeben sich folgende typische Gefahren:

Aus einer zu großen Abhängigkeit können sich außerdem folgende Konsequenzen ergeben, die es zu beachten gilt:

Erkennt der Outsourcing- oder Cloud-Dienstleister eine große Abhängigkeit des Auftraggebers, so können sich zudem auch folgende Probleme ergeben: