G 2.168 Gefährdung der Rechte Betroffener bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Ausübung der aus dem Datenschutz herrührenden Rechte der Betroffenen (z. B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung) können diesen von der datenverarbeitenden Stelle aus technischen oder organisatorischen Gründen in unzulässiger Weise verwehrt werden. Die Betroffenen können ihre Rechte auch nicht ausüben, wenn Informationen unvollständig angegeben werden.

Beispiele: