M 2.47 Ernennung eines Fax-Verantwortlichen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Innerer Dienst, Vorgesetzte
Verantwortlich für Umsetzung: Innerer Dienst
Für jedes Faxgerät ist ein Verantwortlicher zu benennen, der folgende Aufgaben übernehmen muss:
- Verteilung der eingehenden Faxsendungen an die Empfänger,
- Koordination der Versorgung des Faxgerätes mit notwendigen Verbrauchsgütern,
- geeignete Entsorgung von Fax-Verbrauchsgütern,
- Löschen von Restinformationen im Faxgerät vor Wartungs- und Reparaturarbeiten,
- Beaufsichtigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten (siehe M 2.4 Regelungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten),
- gelegentliche Kontrolle programmierter Zieladressen und Protokolle, insbesondere nach Wartungs- und Reparaturarbeiten,
- Ansprechpartner bei Problemen bei der Faxnutzung.
Prüffragen:
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Ist für jedes Faxgerät ein Verantwortlicher benannt?
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Werden Restinformationen in Faxgeräten gelöscht, bevor sie Dritten zugänglich gemacht werden?