M 2.47 Ernennung eines Fax-Verantwortlichen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Innerer Dienst, Vorgesetzte

Verantwortlich für Umsetzung: Innerer Dienst

Für jedes Faxgerät ist ein Verantwortlicher zu benennen, der folgende Aufgaben übernehmen muss:

Prüffragen: