M 6.158 Notfallvorsorge für Anwendungen
Verantwortlich für Initiierung: Notfallbeauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Fachverantwortliche, Leiter IT, Notfallbeauftragter
Alle Anwendungen sind in die Planung zur Notfallvorsorge und in das Notfallmanagement aufzunehmen (siehe Baustein B 1.3 Notfallmanagement).
- Die Bedeutung der Anwendung im Rahmen der Geschäfts- oder Verwaltungsprozesse der Institution ist festzustellen und zu dokumentieren. Darauf aufbauend ist die Anwendung im Vergleich mit anderen Anwendungen zu priorisieren.
- Die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Notfallvorsorge sind zu beschreiben und im Notfallmanagementkonzept zu beschreiben.
- Es ist zu planen, wie bei einem eingeschränkten IT-Betrieb vorgegangen werden sollte (Wer sollte wo welche Aufgaben mit der Anwendung bevorzugt wahrnehmen? Welche Aufgaben können zurückgestellt werden?).
- Die Wiederherstellung des geregelten Anwendungsbetriebes ist zu planen (siehe auch M 6.114 Erstellung eines Notfallkonzepts).
Prüffragen:
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Wurden die Anwendungen in die Planungen zur Notfallvorsorge und zum Notfallmanagement aufgenommen?