M 6.158 Notfallvorsorge für Anwendungen

Verantwortlich für Initiierung: Notfallbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Fachverantwortliche, Leiter IT, Notfallbeauftragter

Alle Anwendungen sind in die Planung zur Notfallvorsorge und in das Notfallmanagement aufzunehmen (siehe Baustein B 1.3 Notfallmanagement).

Prüffragen: