G 5.85 Integritätsverlust schützenswerter Informationen

Integrität ist die Anforderung, dass eine Information unverfälscht sein muss. Das heißt, dass keine unerwünschten Veränderungen an der Information vorgenommen werden dürfen. Neben der Vertraulichkeit und der Verfügbarkeit gehört die Integrität zu den Grundwerten der Informationssicherheit.

Wenn Daten nicht mehr integer sind, kann es zu einer Vielzahl von Problemen kommen:

Zu Integritätsverlusten kann es auf verschiedene Weise kommen: