G 1.19 Ausfall eines Dienstleisters oder Zulieferers

Kaum eine Institution arbeitet heute noch ohne Dienstleister wie Zulieferer, Outsourcing- oder Cloud-Diensteanbieter. Wenn Organisationseinheiten von Dienstleistern abhängig sind, können Ausfälle der externen Dienste wie zum Beispiel bei IT-Systemen oder infrastrukturellen Anbindungen zu einer Beeinträchtigung der Aufgabenbewältigung führen. Der teilweise oder vollständige Ausfall eines Outsourcing- oder Cloud-Dienstleisters oder eines Zulieferers kann sich erheblich auf die betriebliche Kontinuität auswirken, insbesondere bei kritischen Geschäftsprozessen. Die Ursache eines Ausfalls kann dabei unterschiedlichster Natur sein, wie Insolvenz, einseitige Kündigung des Vertrags durch den Dienstleister oder den Zulieferer, betriebliche Probleme durch beispielsweise Naturgewalten oder Personalausfall, Qualitätsprobleme oder Imageschäden. Charakteristisch für den Cloud-Computing-Markt ist daneben eine hohe Dynamik, die häufig Übernahmen von Cloud-Diensteanbietern durch Konkurrenten nach sich zieht. Eine damit einhergehende Umstellung des Service-Portfolios kann die Service-Verfügbarkeit für den Anwender beeinträchtigen.

Bei extern betriebenen IT-Systemen und Anwendungen kann bei unzureichender Strukturierung oder Isolation der IT-Systeme des Dienstleisters bereits der Ausfall eines Systems eines anderen Kunden dazu führen, dass Geschäftsprozesse beim Auftraggeber beeinträchtigt werden. Dies kann immer dann ein Problem sein, wenn einzelne IT-Komponenten für verschiedene Kunden eines Dienstleisters gemeinsam genutzt werden. Dann kann unter Umständen ein Fehler im Datenbestand eines beliebigen Kunden des Outsourcing- oder Cloud-Dienstleisters dazu führen, dass beispielsweise bei der Host-Verarbeitung die Batch-Verarbeitung mehrerer Kunden eingestellt werden muss, wenn diese schlecht oder fehlerhaft konfiguriert ist. Ähnliche Probleme ergeben sich, wenn die Anbindung zwischen auslagernder Institution und Outsourcing- oder Cloud-Dienstleister ausfällt.

Beispiele: