M 1.76 Geeignete Auswahl und Nutzung eines lokalen Arbeitsplatzes

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetzte

Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, Mitarbeiter

Lage und Ausstattung eines Arbeitsplatzes müssen in Einklang mit der Tätigkeit stehen, die an diesem Arbeitsplatz verrichtet werden soll. Bei der generellen Verteilung von Arbeitsplätzen in einem Gebäude müssen grundsätzliche Bedingungen und Abläufe und der Schutzbedarf der Tätigkeit in Einklang gebracht werden.

Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr müssen so platziert sein, dass sie von den Kunden und Besuchern erreicht werden können, ohne dass diese sicherheitsrelevante Bereiche durchschreiten müssen. Auf der anderen Seite müssen Arbeitsabläufe, in denen die Vertraulichkeit der bearbeiteten Dokumente eine besondere Rolle spielt, vorzugsweise dort stattfinden, wo Besucher, aber auch Mitarbeiter anderer Abteilungen keinen freien Zugang haben.

Die technische Ausstattung, die Möblierung, die Platzverhältnisse und die allgemeinen Arbeitsbedingungen müssen der hauptsächlichen Tätigkeit angemessen sein. Neben der Grund-Arbeitsfläche muss genügend Platz für weitere typische Tätigkeiten vorhanden sein.

Es empfiehlt sich, die Arbeitsräume von Gruppen von Mitarbeitern, deren Aufgaben hohen oder sehr hohen Schutzbedarf haben, in Abschnitten des Gebäudes so zusammenzufassen, dass auch Sanitärbereiche und Gemeinschaftsräume wie Besprechungsräume und Teeküchen, sowie Plätze für Drucker und Kopierer in einem solchen zusammenhängenden separaten Abschnitt des Gebäudes vorhanden sind. Dieser Abschnitt des Gebäudes kann dann leicht zu einem autonomen Zutrittskontrollbereich gemacht werden.

Viele Arbeitsplätze können von den Mitarbeitern nur sehr beschränkt eingerichtet werden und müssen im Allgemeinen so genutzt werden, wie sie vorgefunden wurden. Daher ist immer zuerst von den Vorgesetzten zu entscheiden, ob das Sicherheitsniveau der jeweiligen Umgebung geeignet ist, um die Aufgaben dort wahrnehmen zu können.

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