G 0.33 Personalausfall

Der Ausfall von Personal kann erhebliche Auswirkungen auf eine Institution und deren Geschäftsprozesse haben. Personal kann beispielsweise durch Krankheit, Unfall, Tod oder Streik unvorhergesehen ausfallen. Des weiteren ist auch der vorhersagbare Personalausfall bei Urlaub, Fortbildung oder einer regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen, insbesondere wenn die Restarbeitszeit z. B. durch einen Urlaubsanspruch verkürzt wird. Ein Personalausfall kann auch durch einen internen Wechsel des Arbeitsplatzes verursacht werden.

In allen Fällen kann die Konsequenz sein, dass entscheidende Aufgaben aufgrund des Personalausfalls nicht mehr wahrgenommen werden können. Dies ist besonders dann kritisch, wenn die betroffene Person in einem Geschäftsprozess eine Schlüsselstellung einnimmt und aufgrund fehlenden Fachwissens anderer nicht ersetzt werden kann. Störungen des IT-Betriebs können die Folge sein. Dadurch können auch andere Bereiche und Prozesse der Institution massiv beeinträchtigt werden.

Ein Personalausfall kann zusätzlich einen empfindlichen Verlust von Wissen und Geheimnissen nach sich ziehen, der die nachträgliche Übertragung der Tätigkeiten auf andere Personen unmöglich macht.

Beispiele: