M 3.1 Geregelte Einarbeitung/Einweisung neuer Mitarbeiter

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter Personal

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte

Neuen Mitarbeitern müssen nicht nur in ihre neuen Aufgaben eingearbeitet werden, sie müssen auch über interne Regelungen, Gepflogenheiten und Verfahrensweisen informiert werden. Ohne eine entsprechende Einweisung kennen sie ihre Ansprechpartner zu Fragen der Informationssicherheit nicht, sie wissen nicht, welche Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen sind und welche Sicherheitsstrategie die Behörde bzw. das Unternehmen verfolgt. Daraus können Störungen und Schäden für die Institution erwachsen. Daher kommt der geregelten Einarbeitung neuer Mitarbeiter eine entsprechend hohe Bedeutung zu. Die erfahrenen Mitarbeiter sollte entsprechend sensibilisiert werden, damit sie neue Mitarbeitern unterstützen und somit Sicherheitsprobleme bereits im Vorfeld auf ein Minimum reduziert werden können. Neuen Mitarbeitern sollte ein erfahrener Kollege für Fragen zur Seite gestellt werden.

Die Einarbeitung bzw. Einweisung sollte zumindest folgende Punkte umfassen:

Hilfreich zur Durchführung der Einarbeitung ist ein Laufzettel oder eine Checkliste, aus der die einzelnen Aktivitäten und der erreichte Stand der Einarbeitung ersichtlich sind.

Prüffragen: