G 5.126 Unberechtigte Foto- und Filmaufnahmen mit mobilen Endgeräten
Immer mehr mobile Endgeräte sind inzwischen mit eingebauten oder aufsteckbaren Kameras ausgerüstet, beispielsweise bei Laptops, PDAs oder Mobiltelefonen. Teilweise ist mit solchen Kameras sogar die Aufzeichnung von Filmen möglich. Solche mobilen Endgeräte können leicht dazu benutzt werden, in sensiblen Bereichen (beispielsweise in einer Entwicklungsabteilung) unauffällig Foto- oder gar Filmaufnahmen anzufertigen. Die Bildqualität reicht zwar meist nicht an die Qualität "richtiger" Kameras heran, trotzdem ist es wichtig, sich dieser Gefahr bewusst zu sein.
Wie beim "allgemeinen Datenklau" (siehe G 5.125 Unberechtigte Datenweitergabe über mobile Endgeräte ) können die gemachten Bilder unmittelbar nach draußen übermittelt und anschließend wieder vom Gerät gelöscht werden. In diesem Fall ist selbst dann, wenn jemand Verdacht schöpft, ein Nachweis praktisch nicht mehr möglich.
Beispiele:
- In viele Schwimmbäder und Sportstudios dürfen mittlerweile keine Foto-Handys mehr mitgenommen werden, da es verschiedene Beschwerden über heimlich aufgenommene Fotos aus Umkleidekabinen gab. Unter anderem wurde dies öffentlich, da einige Hobby-Paparazzi ihre Fotos stolz auf Webseiten präsentiert haben.
- Viele Laptop-Modelle haben neben einem integrierten Mikrofon auch eine kleine integrierte Kamera, die je nach Auslegung für Standbilder, Videoaufnahmen oder als Webcam benutzt werden kann. Mit solchen Kameras ist es problemlos möglich, sogar aus den hintersten Reihen in einem Hörsaal nicht nur die Folien lesbar und den Redner hörbar aufzeichnen zu können, sogar Zwischenfragen können damit erstaunlich gut mitgeschnitten werden. Da die Geräte nicht als Kamera wahrgenommen werden, ist es hier schon zu unangenehmen Überraschungen gekommen, als nachträglich ungenehmigte Mitschnitte veröffentlicht wurden.