M 1.10 Sichere Türen und Fenster

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Wenn Türen und Fenster einen Übergang zwischen Sicherheitszonen bilden, müssen sie angemessenen Schutz bieten. Eine Außentür muss z. B. vor Einbrüchen schützen, ebenso müssen die erreichbaren Fenster gesichert werden. Im Innenbereich müssen Türen, die die Grenze eines Brandabschnitts bilden, selbst Brandschutzqualität haben, zudem können sie oder auch andere Innentüren eine zweite Linie des Einbruchschutzes bilden.

Sicherheitstüren und -fenster sind in Normen klassifiziert. Aus dem Schutzziel des zu sichernden Bereichs und dem Schutzbedarf der Institution lässt sich eine Auswahl der angemessenen Ausführung von Türen und Fenstern treffen:

Es können auch mehrere Schutzeigenschaften in einer Tür kombiniert werden, es gibt beispielsweise rauchdichte Brandschutztüren, die zudem Schutz gegen Einbruch bieten.

Die Sicherungsmaßnahmen aller raumumschließenden Bauelemente müssen gleichwertig sein:

Anforderungen zur Ausführung von Sicherheitstüren finden sich in den Maßnahmen M 1.47 Eigener Brandabschnitt und M 1.19 Einbruchsschutz .

Der Einsatz von Sicherheitstüren ist hinsichtlich der Brandschutzes über den von der Bauaufsicht und der Feuerwehr vorgeschriebenen Bereich hinaus (siehe M 1.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften ) besonders bei schutzbedürftigen Räumen wie Serverraum, Beleg- oder Datenträgerarchiv sinnvoll. Bei hochschutzbedürftigen Räumen ist ein ausgewogenes Schutzkonzept zu erstellen, welches den Einbau von Sicherheitstüren und die Gefahrenmeldung und Alarmierung zur Prüfung und Intervention berücksichtigt. Denn hat ein potentieller Angreifer ein ganzes Wochenende Zeit für einen Einbruchsversuch, wird ihn auch eine hochwertige einbruchhemmende Tür nicht von seinem Ziel abhalten, Daten oder Einrichtung zu entwenden oder zu zerstören.

Für die Ausstattung von Rechenzentren sollte für die Türen inklusive deren Einbausituation die Widerstandsklasse RC3 gemäß DIN EN 1627-1630:2011 als Mindestwert angesetzt werden. Lediglich wenn für die Sicherheit ganz besonders günstige Bedingung vorliegen, insbesondere falls die Interventionszeit hilfeleistender Kräfte kurz ist (maximal 2 Minuten), kann in Ausnahmefällen eine RC2-Tür ausreichen. Liegt die Interventionszeit hilfeleistender Kräfte hingegen bei 5 Minuten und höher, ist sogar eine RC3-Tür als unzureichend anzusehen und es empfiehlt sich der Einbau von RC4-Türen. Sinngemäß gelten die gleiche Überlegungen natürlich auch für alle anderen, die RZ-Hülle bildenden Bauelemente.

Hinweis: Ziel eines Einbruches könnte es auch sein, Daten oder IT-Systeme zu manipulieren. Daher sollten zentrale z. B. -Systeme nach Einbrüchen auf ihre Integrität überprüft werden (siehe dazu auch M 6.60 Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle ).

Es ist dafür zu sorgen, dass Brand- und Rauchschutztüren auch tatsächlich geschlossen und nicht (unzulässigerweise) z. B. durch Keile offen gehalten werden. Alternativ können Türen mit einem automatischen Schließmechanismus, der im Alarmfall aktiviert wird, eingesetzt werden.

Außerdem ist regelmäßig zu prüfen, dass die Sicherheitstüren und -fenster funktionstüchtig sind. Sie müssen in einem ordentlichen mechanischen Zustand sein, sicher öffnen und schließen und überwachende Installationen wie Schließkontakte müssen funktionieren.

Prüffragen: