G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistern

Kaum eine Institution arbeitet heute noch ohne Dienstleister wie Zulieferer oder Outsourcing-Anbieter. Wenn Organisationseinheiten von Dienstleistern abhängig sind, kann durch Ausfälle externer Dienstleistungen die Aufgabenbewältigung beeinträchtigt werden. Der teilweise oder vollständige Ausfall eines Outsourcing-Dienstleisters oder eines Zulieferers kann sich erheblich auf die betriebliche Kontinuität auswirken, insbesondere bei kritischen Geschäftsprozessen. Es gibt verschiedene Ursachen für solche Ausfälle, beispielsweise Insolvenz, einseitige Kündigung des Vertrags durch den Dienstleister oder Zulieferer, betriebliche Probleme beispielsweise durch Naturgewalten oder Personalausfall. Probleme können auch entstehen, wenn die vom Dienstleister erbrachten Leistungen nicht den Qualitätsanforderungen des Auftraggebers entsprechen.

Zu beachten ist außerdem, dass Dienstleister ebenfalls häufig auf Unterauftragnehmer zurückgreifen, um ihre Leistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. Störungen, Qualitätsmängel und Ausfälle seitens der Unterauftragnehmer können dadurch indirekt zu Beeinträchtigungen beim Auftraggeber führen.

Auch durch Ausfälle von IT-Systemen beim Dienstleister oder der Kommunikationsanbindungen zu diesem können Geschäftsprozesse beim Auftraggeber beeinträchtigt werden.

Eine gegebenenfalls notwendige Rückholung ausgelagerter Prozesse kann stark erschwert sein, beispielsweise weil die ausgelagerten Verfahren nicht hinreichend dokumentiert sind oder weil der bisherige Dienstleister die Rückholung nicht unterstützt.

Beispiele: