G 2.17 Mangelhafte Kennzeichnung der Datenträger

Wenn Datenträger unzureichend gekennzeichnet sind, ist häufig bereits nach kurzer Zeit nicht mehr nachvollziehbar, wem der Datenträger gehört, welche Informationen darauf gespeichert sind oder welchem Zweck sie dienen. Beim Datenträgeraustausch ist ohne eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der ausgetauschten Datenträger für den Empfänger oft nicht einmal feststellbar, wer den Datenträger übersandt hat oder ob Zugriffsrestriktionen zu beachten sind. Wenn mehrere Datenträger ein- und desselben Absenders eingehen, kann bei fehlender Kennzeichnung die Reihenfolge verwechselt werden.

Beispiele: