M 2.112 Regelung des Akten- und Datenträgertransports zwischen häuslichem Arbeitsplatz und Institution

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Mitarbeiter

Damit dienstliche Aufgaben an einem häuslichen Arbeitsplatz erledigt werden können, müssen dort alle nötigen Informationen vorhanden sein. Akten, Datenträger und andere Unterlagen müssen dabei sicher transportiert werden. Dafür ist die Art und Weise des Austauschs von Datenträgern zwischen häuslichem Arbeitsplatz und Institution zu regeln. Folgende Punkte sollten daher mindestens betrachtet bzw. geregelt werden:

Da es sich bei Schriftstücken, Dokumenten und Akten oftmals um Unikate handelt, muss bei der Auswahl eines geeigneten Aktenaustauschverfahrens der Schaden im Falle eines Verlustes beachtet werden. Sofern möglich und zulässig sollten vor dem Datenträgeraustausch Kopien angefertigt werden.

Alle betroffenen Mitarbeiter müssen darüber informiert sein, wie Akten und Datenträger zu transportieren und dabei angemessen zu schützen sind.

Prüffragen: