M 2.507 Organisatorische Verfahren zur Sicherstellung der Rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Verantwortlich für Initiierung: Datenschutzbeauftragter, Fachverantwortliche

Verantwortlich für Umsetzung: Datenschutzbeauftragter, Fachverantwortliche

Es sind technisch-organisatorische Verfahren zu entwickeln, um die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung sowie Einsicht in Dateien- bzw. Verfahrensverzeichnisse (soweit solche Verzeichnisse vorgeschrieben sind) sicherzustellen.

Diese Verfahren sollen so beschaffen sein, dass die Rechte der Betroffenen schnell und zweckmäßig umgesetzt werden können.

Beispiele:

Prüffragen: