M 5.79 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Mobiltelefon-Nutzung

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer

Im GSM-Netz können den beteiligten Kommunikationspartnern die jeweiligen Rufnummern signalisiert werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von der technischen Ausstattung und der Konfiguration seitens der Mobiltelefone bzw. der Netzbetreiber ab.

Am Mobiltelefon kann mit der Funktion Rufnummernunterdrückung (für den nächsten bzw. alle weiteren Anrufe) verhindert werden, dass die eigene Rufnummer an den Angerufenen weitergeleitet wird. Diese Option ist in den Menüs der Mobiltelefone oft unter Bezeichnungen wie "Inkognito" oder "Anonym" zu finden.

Die Rufnummernweitergabe kann auch über den Netzbetreiber kontinuierlich verhindert werden.

Einen gewissen Schutz gegen die Zuordnung von Rufnummern zu bestimmten Personen gewährt der Austausch von Mobiltelefonen und SIM-Karten. Damit ist keine dauerhafte Zuordnung zwischen Benutzer und Rufnummer bzw. Gerät und Nutzer möglich. Die Zuordnung z. B. zu einer Behörde oder einem Unternehmen bleibt aber bestehen.

Außer über die Signalisierung der Rufnummer kann die Mobiltelefonnummer einer bestimmten Person auch über öffentliche Telefonbücher ermittelt werden, wenn sie dort eingetragen ist. Beim Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages sollte daher genau überlegt werden, ob bzw. in welcher Form eine Eintragung in öffentliche Telefonbücher sinnvoll ist. Ähnliches gilt für die Veröffentlichung der Rufnummer in internen Telefonbüchern und für deren Weitergabe bei diversen Datenerfassungen (Formulare, Gewinnspiele, etc.).