M 2.130 Gewährleistung der Datenbankintegrität

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Verantwortliche der einzelnen Anwendungen

Die Integritätssicherung und -überwachung einer Datenbank soll die Korrektheit der zugehörigen Daten bzw. einen korrekten Zustand der Datenbank gewährleisten. Die folgenden Techniken sind zur Vermeidung inkorrekter Daten bzw. Zustände innerhalb einer Datenbank zu beachten:

Im Rahmen von Anwendungen kann eine Integritätssicherung durch einen geeigneten Einsatz von Commit bzw. Rollback für das Betätigen bzw. Widerrufen von Transaktionen realisiert werden.

Prüffragen: