G 2.85 Unzureichende Regelungen für das Ende des Outsourcing-Vorhabens

Wird ein Outsourcing-Vorhaben durchgeführt, so kommt es in der Regel zu Know-how-Verlust beim Auftraggeber und zu einer Abhängigkeit des Auftraggebers vom Outsourcing-Dienstleister. Daher können unzureichende Regelungen für eine mögliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gravierende Folgen für den Auftraggeber haben. Dies ist erfahrungsgemäß immer dann besonders problematisch, wenn ein aus Sicht des Auftraggebers kritischer Fall unerwartet eintritt, wie beispielsweise Insolvenz oder Verkauf des Outsourcing-Dienstleisters.

Beispiele:

Ohne ausreichende interne Vorsorge sowie genaue Vertragsregelungen besteht immer die Gefahr, dass sich der Auftraggeber nur schwer aus dem abgeschlossenen Vertrag mit dem Outsourcing-Dienstleister lösen kann. In diesem Fall ist es schwer bis unmöglich, den ausgelagerten Bereich beispielsweise auf einen anderen Dienstleister zu übertragen oder ihn wieder in das eigene Unternehmen einzugliedern, falls dies geboten erscheint.

Im Folgenden sind beispielhaft weitere Probleme aufgelistet, die in dieser Situation auftreten können: