M 2.224 Vorbeugung gegen Schadprogramme

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Benutzer

Einen absoluten Schutz gegen Schadprogramme gibt es nicht. Daher ist es besonders wichtig, alle Benutzer immer wieder über die Bedrohung durch Schadprogramme aufzuklären.

Weiterhin müssen im Sicherheitskonzept gegen Schadprogramme alle IT-Systeme erfasst werden, die innerhalb einer vernetzten Struktur gegen Schadprogramme geschützt werden müssen. Dabei sollten Viren-Schutzprogramme so platziert werden, dass alle möglichen Infektionswege abgedeckt sind (siehe auch M 2.154 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gegen Schadprogramme ).

Durch Beachtung einiger wichtiger Verhaltensregeln und Empfehlungen kann die Gefahr eines Befalls durch Schadprogramme reduziert werden:

Prüffragen: