M 2.417 Planung der technischen VPN-Realisierung

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, IT-Sicherheitsbeauftragter

Neben den organisatorischen und personellen Planungen, die in M 2.416 Planung des VPN-Einsatzes behandelt werden, erfordert die Einführung eines VPNs auch Entscheidungen zu einer Reihe von technischen Aspekten. Diese Entscheidungen müssen in jedem Fall vor der Beschaffung getroffen werden und bilden die Grundlage für die spätere VPN-Realisierung. Bei der technischen Planung sind alle existierenden Rahmenbedingungen aus der aktuellen technischen Situation zu berücksichtigen, um Inkompatibilitäten zu vermeiden.

Im Folgenden werden jeweils die wesentlichen Fragestellungen aufgezeigt, die im Rahmen des technischen Konzepts beantwortet werden müssen. Je nach konkreter Situation ergibt sich naturgemäß ein speziell auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnittener zusätzlicher Regelungsbedarf.

Die VPN-Planung muss der Leitungsebene zur Entscheidung vorgelegt werden.

Prüffragen: