M 1.19 Einbruchsschutz

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Erfahrungsgemäß wählen Einbrecher ihre Ziele danach aus, wie hoch das Risiko und Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Gewinn sind. Daher sollten alle Maßnahmen zum Einbruchsschutz darauf zielen, die Erfolgsaussichten von Tätern zu minimieren. Die gängigen Maßnahmen zum Einbruchsschutz sollten den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden. Dazu gehören:

Empfehlungen hierzu geben die örtlichen Beratungsstellen der Kriminalpolizei.

Alle Maßnahmen zum Einbruchsschutz sollten sinnvoller Weise eine durchgehend gleichwertige Hülle um den Bereich bilden, der gegen unbefugten Zutritt geschützt werden soll. Türen sind in ausreichend feste Wände einzubauen. Lüftungsöffnungen sind in geeigneter Form zu vergittern. (maximale Gitterweite 10x20 cm). Auch in Doppelbodenbereichen und über abgehängten Decken sind Maßnahmen zum Zutrittsschutz umzusetzen. Die Gleichwertigkeit und Durchgängigkeit des Einbruchsschutzes sollte durch eine fachkundige Person während der Planung, bei der Umsetzung und später im Betrieb regelmäßig begutachtet werden.

Bei der Planung materieller Sicherungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass Bestimmungen des Brand- und Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Brandschutzelementen, die einer Typenfreigabe unterliegen.

Den Mitarbeitern ist bekanntzugeben, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruchsschutz beachtet werden müssen, also beispielsweise dass Türen, Fenster oder Rollladensicherungen abends abgeschlossen werden müssen.

Auch innerhalb eines Gebäudes kann der Einbau von einbruchhemmenden Elementen sinnvoll sein. Die Absicherung ist zu erwägen bei besonderen zutrittskontrollierten Bereichen wie den Räumen der Geschäftsleitung, Serverräumen oder den Kerneinheiten eines Rechenzentrums.

Prüffragen: