M 2.473 Auswahl von TK-Diensteanbietern

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: TK-Anlagen-Verantwortlicher, Leiter IT, Administrator

Fast immer ist es nötig, dass die Anwender mit anderen Personen telefonieren können, deren TK -Endgeräte nicht an der eigenen TK-Anlage angeschlossen. Beispiele hierfür sind

Um mit Personen telefonieren zu können, die nicht an der institutionseigenen TK-Anlage angeschlossen sind (beispielsweise Endgeräte in anderen Standorten der Institution, Mobiltelefone und externe Gesprächspartner), muss die TK-Anlage über eine Teilnehmeranschlussleitung (TAL, auch "letzte Meile") an das PSTN (Public Switched Telephone Network) angeschlossen werden. Hierfür muss ein TK-Diensteanbieter ("Service Provider") beauftragt werden.

Der TK-Diensteanbieter stellt die physische Verbindung zwischen der TK-Anlage der Institution und dem PSTN bereit, und regelt auch den Anschluss an das PSTN. Eine Ausnahme bilden IP -Anlagenanschlüsse, bei denen ausschließlich Internetverbindungen genutzt werden und der Anschluss an das PSTN komplett beim TK-Diensteanbieter liegt. Da die externen TK-Verbindungen über den TK-Diensteanbieter übermittelt werden, ist die Auswahl des Anbieters, der bereitgestellten Dienste und die Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Verbindungen wichtig.

Für die Auswahl können folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

Neben den Sicherheitsaspekten, sollten auch vertragliche und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden:

Alle vereinbarten Leistungen müssen genau und eindeutig schriftlich festgehalten werden.

Prüffragen: