M 1.57 Aktuelle Infrastruktur- und Baupläne
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Planer
Baupläne, Fluchtwegpläne, Feuerwehrlaufkarten etc. (siehe auch M 1.11 Lagepläne der Versorgungsleitungen und M 5.4 Dokumentation und Kennzeichnung der Verkabelung ) sollten umgehend nach jeder Umbaumaßnahme, Erweiterung der Infrastruktur und Sicherheitstechnik auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Dies ist erforderlich, um
- das definierte Sicherheitsniveau halten,
- Notfallsituationen optimal begegnen,
- Revisionen erleichtern und
- Maßnahmen vollständig und angemessen planen und durchführen zu können.
Es ist nicht ausreichend, die Pläne beispielsweise nur bei der zuständigen Bauverwaltung zu lagern. Im Schadens- oder Notfall, z. B. bei Kabelschäden oder Wasserrohrbrüchen kann wichtige Zeit für die Fehlerlokalisierung und -beseitigung verloren gehen. Derjenige, der die Pläne verwaltet, z. B. im Hausdienst, sollte auch in der Lage sein, sie zu lesen. Gegebenenfalls ist Personal entsprechend zu schulen und einzuweisen.
Prüffragen:
- Sind die Infrastruktur- und Baupläne auf dem aktuellen Stand?