M 5.22 Kompatibilitätsprüfung des Sender- und Empfängersystems

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Fachverantwortliche

Abhängig vom Grad der Kompatibilität von Empfänger- und Sendersystem lassen sich Informationen mehr oder weniger zuverlässig per Datenträgeraustausch übertragen. Dabei sind je nach Komplexität auszutauschender Daten unterschiedliche Anforderungen an die Kompatibilität zu stellen. Vor Einrichtung eines regelmäßigen Datenträgeraustausches sollte daher die Übereinstimmung folgender Eigenschaften überprüft werden, um im Vorfeld Inkompatibilitäten festzustellen und wo erforderlich Abhilfe zu schaffen:

Treten Inkompatibilitäten auf, so sind zusätzliche Vorkehrungen bzw. Produkte bereitzustellen, die eine entsprechende Konvertierung vorsehen, oder die Absender- und Empfängersysteme sind geeignet auszustatten.

Prüffragen: