G 5.95 Abhören von Raumgesprächen über Mobiltelefone

Mobiltelefone können dazu benutzt werden, unbemerkt Gespräche aufzuzeichnen oder abzuhören. Im einfachsten Fall kann hierzu ein Mobiltelefon benutzt werden, mit dem eine Verbindung zu einem interessierten Mithörer aufgebaut wurde und das unauffällig in einem Raum platziert wurde, z. B. bei einer Besprechung. Da aber die Akkukapazität begrenzt ist und auch das Mikrofon nicht auf Raumüberwachung ausgelegt ist, hat ein solcher Abhörversuch nur eine begrenzte Wirkung.

Durch geschickte Wahl von Leistungsmerkmalen und der Kombination mit zusätzlichen Sprechgarnituren kann evtl. auch erreicht werden, dass ein Mobiltelefon durch einen Anruf von außen in den Gesprächszustand versetzt wird, ohne dass es dies durch einen Rufton oder anderweitig signalisiert. So gibt es z. B. einen Gerätetyp, bei dem durch Betätigen bestimmter Tastenkombinationen das Display des Mobiltelefons abgeschaltet werden kann, obwohl zu dem Gerät eine Gesprächsverbindung existiert.

Für diesen Zweck können aber auch speziell manipulierte Mobiltelefone benutzt werden, denen nicht einmal angesehen werden kann, dass sie eingeschaltet sind. Das Mobiltelefon dient dabei als Abhöranlage, die über das Telefonnetz von jedem Ort der Welt aktiviert werden kann, ohne dass dies am Mobiltelefon erkennbar wäre. Es sind Geräte bekannt, bei denen diese Sonderfunktion mittels zusätzlicher Schaltungseinbauten realisiert ist. Diese Manipulation ist durch eine Sichtprüfung nach Zerlegen des Gerätes oder durch spezielle Untersuchungsmethoden relativ leicht nachzuweisen. Der Betrieb solcher Geräte ist in Deutschland illegal.