G 5.71 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen

Vertraulichkeit ist die Anforderung, dass eine Information nur den zur Kenntnisnahme berechtigten Personen zugänglich gemacht werden darf. Neben der Integrität und der Verfügbarkeit gehört die Vertraulichkeit zu den Grundwerten der Informationssicherheit.

Für Informationen, die einen Schutzbedarf bezüglich ihrer Vertraulichkeit besitzen (wie Passwörter, personenbezogene Daten, firmen- oder amtsvertrauliche Informationen, Entwicklungsdaten), besteht die inhärente Gefahr, dass die Vertraulichkeit durch technisches Versagen, Unachtsamkeit oder auch durch vorsätzliche Handlungen beeinträchtigt wird.

Dabei kann auf diese vertraulichen Informationen an unterschiedlichen Stellen zugegriffen werden, beispielsweise

Auch die Art und Weise, wie die vertraulichen Informationen gewonnen werden, kann sehr unterschiedlich sein, zum Beispiel:

Werden Informationen unberechtigt gelesen oder preisgegeben, kann dies schwerwiegende Folgen für eine Institution haben. Unter anderem kann der Verlust der Vertraulichkeit zu folgenden negativen Auswirkungen für eine Institution führen:

Zu beachten ist außerdem, dass ein Verlust der Vertraulichkeit nicht immer sofort bemerkt wird. Oft stellt sich erst später heraus, dass Unbefugte sich Zugang zu vertraulichen Informationen verschafft haben und dadurch Schäden entstanden sind.