M 2.307 Geordnete Beendigung eines Outsourcing-Dienstleistungsverhältnisses

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Behörden-/Unternehmensleitung, Fachverantwortliche

Die Empfehlungen dieser Maßnahme lassen sich in der Regel nur umsetzen, wenn bereits im Vertrag mit dem Outsourcing-Dienstleister alle relevanten Themen bei Vertragsende geregelt wurden.

Wird das Dienstleistungsverhältnis beendet, müssen die betroffenen Dienstleistungen wie beispielsweise der IT-Betrieb geordnet zurück in eigene Verantwortung oder auf einen anderen Dienstleister übergehen. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass durch das Vertragsende des Dienstleistungsvertrags nicht die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wird.

Folgende Gesichtspunkte sind zu beachten:

Prüffragen: