G 5.123 Abhören von Raumgesprächen über mobile Endgeräte
Viele mobile Endgeräte wie Laptops, PDAs oder Mobiltelefone werden mittlerweile mit integriertem Mikrofon oder Kamera ausgeliefert. Mit diesen können nicht nur Ideen oder Schnappschüsse unterwegs aufgenommen werden, sie können auch dazu benutzt werden, unbemerkt Gespräche aufzuzeichnen oder abzuhören (siehe auch G 5.95 Abhören von Raumgesprächen über Mobiltelefone ).
Hierzu kann beispielsweise ein PDA benutzt werden, der unauffällig in einem Raum platziert wurde, z. B. bei einer Besprechung.
Besprechungsteilnehmer rechnen normalerweise nicht damit, dass die komplette Besprechung mitgeschnitten wird.
Beispiel:
- In einer Besprechung haben fast alle Beteiligten ihre Laptops dabei und benutzen diese auch fortwährend. Einer der Teilnehmer hat unauffällig sein Rechnermikrofon aktiviert. Wie bei den meisten mobilen Endgeräten ist auch hier für die anderen Teilnehmer nicht erkennbar, dass das Mikrofon eingeschaltet ist. Er fertigt darüber einen kompletten Mitschnitt der Besprechung an und schneidet daraus kleinere Beiträge heraus. Da diese aus dem Sinnzusammenhang herausgerissen wurden, kann er damit erfolgreich ein anderes Besprechungsergebnis vorspiegeln.