G 2.86 Abhängigkeit von einem Outsourcing-Dienstleister
Durch ein Outsourcing-Vorhaben gerät der Auftraggeber immer in die Abhängigkeit vom Outsourcing-Dienstleister. Daraus ergeben sich folgende typische Gefahren:
- Durch das Auslagern von Geschäftsprozessen geht intern das entsprechende Know-how verloren.
- Mitarbeiter des Auftraggebers verlassen das Unternehmen oder werden versetzt und nehmen ihr Know-how mit.
- IT -Systeme und Ressourcen werden dem Outsourcing-Dienstleister überlassen, so dass über diese keine vollständige Kontrolle mehr besteht.
- Auftraggeber und Auftragnehmer schätzen den Schutzbedarf der ausgelagerten Informationen unterschiedlich ein, beispielsweise aufgrund von Missverständnissen in der Kommunikation oder einer anderen Sicherheitskultur. Damit können dann die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen unzureichend oder falsch gelagert sein.
Aus einer zu großen Abhängigkeit können sich außerdem folgende Konsequenzen ergeben, die es zu bedenken gilt:
- Insourcing ist im Allgemeinen teuer und im Extremfall sogar unmöglich.
- Ein Wechsel des Dienstleisters ist im Allgemeinen schwierig und kann zu existenzbedrohenden Situationen (Verfügbarkeit, Kosten) führen.
- Auf Veränderung der Rahmenbedingungen ( z. B. Eigentümerwechsel beim Outsourcing-Dienstleister, Änderung der Gesetzeslage, Zweifel an der Zuverlässigkeit des Outsourcing-Dienstleisters) kann unter Umständen nicht angemessen reagiert werden.
Erkennt der Outsourcing-Dienstleister eine große Abhängigkeit des Auftraggebers, so können sich zudem auch folgende Probleme ergeben:
- Der Dienstleister führt drastische Preiserhöhungen durch.
- Es kommt zu schlechter Dienstleistungsqualität.
- Die Drohung, die Dienstleistung sofort einzustellen, wird als Druckmittel (z. B. bei Kündigung des Vertrages oder bei Streitigkeiten) benutzt.