M 3.6 Geregelte Verfahrensweise beim Ausscheiden von Mitarbeitern

Verantwortlich für Initiierung: Informationssicherheitsmanagement, Leiter Personal, Vorgesetzte

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte

Verlässt ein Mitarbeiter die Institution oder wechselt die Funktion, so ist zu beachten:

Alle notwendigen Aktivitäten, wenn ein Mitarbeiter die Institution verlässt oder die Funktion wechselt, sind klar zu regeln. Als ein praktikables Hilfsmittel haben sich sogenannte Laufzettel erwiesen, auf denen die einzelnen Aktivitäten des Ausscheidenden vorgezeichnet sind, die er vor Verlassen der Behörde bzw. des Unternehmens zu erledigen hat.

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