M 1.8 Raumbelegung unter Berücksichtigung von Brandlasten

Verantwortlich für Initiierung: Brandschutzbeauftragter, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Brandschutzbeauftragter, Haustechnik

Eine Brandlast entsteht durch alle brennbaren Stoffe, die ins Gebäude eingebracht werden. Sie ist von der Menge und vom Heizwert der Stoffe abhängig. IT-Geräte und Leitungen stellen ebenso eine Brandlast dar wie Möbel, Fußbodenbeläge und Gardinen. Maximale Brandlasten, standardisierte Heizwerte, weitere Informationen und Bestimmungen sind in der DIN  4102 zusammengestellt.

Bei der Unterbringung von IT-Geräten, Datenträgern etc. sollte eine vorherige Beachtung der vorhandenen Brandlasten im gleichen Raum und in den benachbarten Räumen erfolgen. Zum Beispiel sollte das Datenträgerarchiv nicht in der Nähe von oder über einem Papierlager untergebracht sein.