M 1.4 Blitzschutzeinrichtungen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Die direkten Auswirkungen eines Blitzeinschlages auf ein Gebäude (Beschädigung der Bausubstanz, Dachstuhlbrand u.ä.) lassen sich durch die Installation einer Blitzschutzanlage gemäß DIN /VDE 0185 verhindern. Über diesen "Äußeren Blitzschutz" hinaus ist fast zwingend der "Innere Blitzschutz", der Überspannungsschutz, erforderlich. Denn der äußere Blitzschutz schützt die elektrischen Betriebsmittel im Gebäude nicht. Dies ist nur durch einen Überspannungsschutz möglich (siehe dazu M 1.25 Überspannungsschutz), dessen hohe Kosten dem Schutzgut gegenüber gerechtfertigt sein müssen.
Für einen umfassenden Blitzschutz ist es notwendig, dass sich alle Schutzeinrichtungen auf das gleiche Potential beziehen. Der äußere Blitzschutz ist entsprechend den Forderungen der DIN VDE 0185 "Blitzschutzanlagen" mit der Potentialausgleichschiene (PAS) verbunden. Diese ist ihrerseits mit dem PEN- bzw. N- und PE-Leiter der elektrischen Installation im Gebäude verbunden. Bei einem Blitzeinschlag fällt eine dem eingeprägten Strom proportionale Spannung am Erdungswiderstand der Blitzschutzanlage ab. Das Potential der PAS und somit von N- und PE-Leitern im Gebäude steigt an und kann Werte von mehreren zehntausend Volt erreichen. Es werden Spannungen zwischen N-/PE-Leitern und den Leitern L1/L2/L3 erreicht, die das betriebsübliche Maß von 230/400 V deutlich überschreiten. Es kommt zu Schäden an Geräten und Leitungen. Ausgleichsströme zwischen Daten- und Energieversorgungsnetz, beispielsweise aufgrund defekter Schirmungen, können zur Zerstörung von IT führen (siehe dazu M 1.39 Verhinderung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen). Die Betrachtung aller Netze (Gebäudeleittechnik, Weitverkehrsnetze) ist wegen möglicher Parallelverlegungen im Hinblick auf Überkopplungen genauso notwendig wie die Einbeziehung in das Gebäude führender Außenleitungen (siehe dazu M 1.5 Galvanische Trennung von Außenleitungen).
Beispiel:
Durch Blitzschlag entstand in der süddeutschen Niederlassung eines Dienstleistungsunternehmens ein Schaden an IT-Geräten (PCs, Server, Laserdrucker) in Höhe von ca. 10.000 Euro. Aufgrund dieses Ereignisses wurde das Gebäude mit einem äußeren Blitzschutz ohne inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz) ausgestattet. Ein erneuter Blitzschlag führte nun trotz äußeren Blitzschutzes zu Schäden in annähernd gleicher Höhe.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Ist die Notwendigkeit des äußeren Blitzschutzes tatsächlich gegeben?
- Gibt es Auflagen von Behörden oder Versicherungen?
- Wird die Blitzschutzanlage regelmäßig geprüft und gewartet?
- Existiert ggf. ein ausreichender Überspannungsschutz im Gebäude?