M 1.2 Regelungen für Zutritt zu Verteilern

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Die Verteiler (z. B. für Energieversorgung, Datennetze, Telefonie) sind nach Möglichkeit in Räumen für technische Infrastruktur (siehe Baustein B 2.6 Raum für technische Infrastruktur) unterzubringen. Die dort geforderten Maßnahmen sind zu berücksichtigen.

Der Zutritt zu den Verteilern aller Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon, Gefahrenmeldung, Rohrpost etc.) im Gebäude muss möglich und geordnet sein.

Mit möglich ist gemeint,

Mit geordnet ist gemeint, dass festgelegt ist, wer welchen Verteiler öffnen darf. Verteiler sollten verschlossen sein und dürfen nur von den für die jeweilige Versorgungseinrichtung zuständigen Personen geöffnet werden. Die Zugriffsmöglichkeiten können durch unterschiedliche Schließungen und eine entsprechende Schlüsselverwaltung geregelt werden (siehe dazu M 2.14 Schlüsselverwaltung).

Sind in Verteilern des Stromversorgungsnetzes Schmelzsicherungen eingebaut, sollten entsprechende Ersatzsicherungen (im Verteiler) bereit liegen. Eine Dokumentation der Verteiler ist entsprechend M 2.19 Neutrale Dokumentation in den Verteilern auszuführen.

Alle im Verteiler eingebauten Einrichtungen sind exakt und verständlich zu beschriften.

Ergänzende Kontrollfragen: