G 1.12 Beeinträchtigung durch Großveranstaltungen

Großveranstaltungen aller Art können zu Behinderungen des ordnungsgemäßen Betriebs einer Behörde bzw. eines Unternehmens führen. Hierzu gehören u. a. Straßenfeste, Konzerte, Sportveranstaltungen, Arbeitskämpfe oder Demonstrationen. Ausschreitungen im Umfeld solcher Veranstaltungen können zusätzlich Auswirkungen wie die Einschüchterung bis hin zur Gewaltanwendung gegen das Personal oder das Gebäude nach sich ziehen.

Beispiele: