M 1.1 Einhaltung einschlägiger DIN-Normen/VDE-Vorschriften

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Beschaffung, Planer

Verantwortlich für Umsetzung: Bauleiter, Errichterfirma

Für nahezu alle Bereiche der Technik gibt es Normen bzw. Vorschriften, z. B. DIN , VDE, VDMA , Richtlinien des VdS. Diese Regelwerke tragen dazu bei, dass technische Einrichtungen ein ausreichendes Maß an Schutz für den Benutzer und Sicherheit für den Betrieb gewährleisten.

Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden, bei deren Umbau, beim Einbau technischer Gebäudeausrüstungen (z. B. interne Versorgungsnetze wie Telefon- oder Datennetze) und bei Beschaffung und Betrieb von Geräten sind entsprechende Normen und Vorschriften unbedingt zu beachten.

Ergänzende Kontrollfragen: