M 2.41 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Datensicherung
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsbeauftragter
Da die Datensicherung eine wichtige IT-Sicherheitsmaßnahmen ist, sollten die betroffenen Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datensicherungskonzeptes bzw. des Minimaldatensicherungskonzeptes verpflichtet werden. Eine regelmäßige Erinnerung und Motivation zur Datensicherung sollte erfolgen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wird die Verpflichtung zur Datensicherung schriftlich dokumentiert?
- Wird die Durchführung von Kontrollen auf Einhaltung der Datensicherungsverpflichtung vorgenommen?