M 1.15 Geschlossene Fenster und Türen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter
Fenster und nach außen gehende Türen (Balkone, Terrassen) müssen in Zeiten, in denen ein Raum nicht besetzt ist, geschlossen werden. Außentüren sind abzuschließen. Im Keller- und Erdgeschoss und, je nach Fassadengestaltung, auch in den höheren Etagen, bieten offene Fenster und Türen Einbrechern ideale Einstiegsmöglichkeiten, die auch während der Betriebszeiten einer Institution genutzt werden.
Mitarbeiter sollten darauf hingewiesen werden, dass Fenster und Türen beim Verlassen von Räumen zu schließen sind. Wenn während normaler Arbeitszeiten sichergestellt ist, dass die Räume nur kurzzeitig leer stehen, kann von einer zwingenden Regelung für Büroräume sowie für Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen abgesehen werden.
Es ist sinnvoll, wenn Pförtner oder Mitarbeiter der Haustechnik regelmäßig überprüfen, ob die Fenster und Türen nach Verlassen der Räume verschlossen wurden.
In Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen gibt es meistens keine Möglichkeit, Unterlagen, IT-Systeme und ähnliches gesondert einzuschließen. Daher sollte es möglich sein, solche Räume zumindest dann, wenn alle Teilnehmer einer Veranstaltung den Raum verlassen, abzuschließen oder ihn durch einen internen Mitarbeiter beaufsichtigen zu lassen.
Prüffragen:
- Gibt es eine Anweisung, die das Verschließen der Fenster und Außentüren fordert?
- Wird regelmäßig überprüft, ob die Fenster und Türen nach Verlassen der Räume verschlossen sind?