M 1.39 Verhinderung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

In den Normen für die IT-Infrastruktur ( DIN EN 50173, DIN EN 50174-2 "Installation von Kommunikationsverkabelung") sind sowohl geschirmte als auch ungeschirmte Datenverkabelungen sowie die Anforderungen an die Erdung und Schirmung dieser Anlagen beschrieben. Bei der Verwendung von geschirmten Datenleitungen wird in den Normen zwischen technisch genutzten Räumen (z. B. Serverräumen und Rechenzentren) und Räumen mit einer allgemeinen IT-Nutzung unterschieden. Für die technisch genutzten Räume ist das beidseitige Auflegen der Schirmung und eine enge Vermaschung der Systeme und Komponenten vorgegeben. Für die allgemeine Nutzung der IT-Infrastruktur, wie die Etagenverkabelung in Gebäuden, wird in den Normen das einseitige Auflegen der Schirmung vorgegeben. Das beidseitige Auflegen ist optional.

Ist der Netzbetrieb durch Ausgleichsströme bei Verwendung geschirmter Leitungen gestört, sollte zunächst die Ursache analysiert werden. Durch die immer höher frequent werdenden Übertragungsverfahren der IT werden die Anlagen empfindlicher gegen hochfrequente Störungen. Zudem werden sie unter Umständen auch selbst zu hochfrequenten Störern für umgebende Anlagen und Systeme. Wenn Betriebsstörungen festgestellt werden, muss abhängig von den Bedingungen vor Ort der richtige Lösungsweg erarbeitet werden. Da hierfür viel Fachwissen erforderlich ist, ist es im Allgemeinen empfehlenswert, eine Fachfirma zur Begutachtung, Analyse und Erarbeitung einer Lösung zu beauftragen.

Um beispielsweise Ausgleichsströme auf den Schirmungen von Datenleitungen in Gebäuden zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Ausgleichsströme können im TN-C-Netz vermieden werden, indem nur solche IT-Geräte über geschirmte Datenleitungen miteinander verbunden werden, die an einer gemeinsamen Elektro-Verteilung angeschlossen sind. Bei jeder Erweiterung des Datennetzes ist diese Bedingung zu prüfen und sicherzustellen.

Als Maßnahme gegen Ausgleichsströme im TN-C- bzw. TN-CS-Netz wird häufig das ausschließlich einseitige Auflegen der Schirmung von Datenleitungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Ausgleichsströme ist dieses Vorgehen auch tatsächlich wirksam. Aus anderen Gründen sollte dieses Mittel aber als absolute Ausnahme äußerst restriktiv angewandt werden:

Die aus Sicherheitssicht optimale Möglichkeit besteht darin, das Stromverteilnetz im gesamten Gebäude komplett als TN-S-Netz auszulegen. Dabei wird der PE- und der N-Leiter ab der Potentialausgleichsschiene (PAS) getrennt geführt. Einzelmaßnahmen an IT-Geräten sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich. Zu beachten ist jedoch der Hinweis in M 1.28 Lokale unterbrechungsfreie Stromversorgung hinsichtlich der Bildung eines neuen TN-S-Netzes für die angeschlossenen Geräte.

Um die Wirksamkeit des TN-S-Netz-Aufbaus dauerhaft zu gewährleisten, muss sicher gestellt werden, dass die Verbindung zwischen PE- und N-Leiter an der PAS (Nullung) die einzige im gesamten Netz ist. Es kann aber in der Praxis nicht ausgeschlossen werden, dass beim Anschluss neuer Geräte oder bei Schaltarbeiten im Netz versehentlich eine weitere Verbindung zwischen PE- und N-Leiter geschaffen wird. Daher sollten Änderungen im Datennetz mit der Haustechnik abgestimmt werden. Zudem sollte ein TN-S-Netz in regelmäßigen Abständen auf korrekte Nullung hin geprüft werden. Das kann bei den ohnehin durchzuführenden Prüfungen des Stromversorgungsnetzes und bei Verdachtsmomenten (beispielsweise länger andauernde unspezifische Störungen im Datennetz) erfolgen. Idealerweise wird ein TN-S-Netz mit einer permanenten Differenzstromüberwachung ausgestattet.

Die nachfolgenden Zeichnungen erläutern die Entstehung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen und die möglichen Gegenmaßnahmen:

Ergänzende Kontrollfragen: