M 2.41 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Datensicherung

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsbeauftragter

Da die Datensicherung eine wichtige IT-Sicherheitsmaßnahmen ist, sollten die betroffenen Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datensicherungskonzeptes bzw. des Minimaldatensicherungskonzeptes verpflichtet werden. Eine regelmäßige Erinnerung und Motivation zur Datensicherung sollte erfolgen.

Ergänzende Kontrollfragen: