M 5.78 Schutz vor Erstellen von Bewegungsprofilen bei der Mobiltelefon-Nutzung

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer

Bei der Mobil-Kommunikation müssen die mobilen Kommunikationspartner aus technischen Gründen geortet werden können, um erreichbar zu sein. Sofern sie selbst eine Verbindung aufbauen, geben sie ebenfalls - im Zuge des Verbindungsaufbaus - Informationen über ihren Standort ab. Diese Standortinformationen könnten durch den Netz- oder Dienstbetreiber - aber eventuell auch von Dritten - zur Bildung personen- oder gerätebezogener "Bewegungsprofile" verwendet werden.

Wird die Erstellung von Bewegungsprofilen bei der Nutzung von Mobiltelefonen als Gefährdung angesehen, dann sollten, falls umsetzbar, die Mobiltelefone und auch die SIM-Karten häufiger unter den Mitarbeitern getauscht werden. So wird eine Zuordnung der Geräte und Karten zu einem bestimmten Nutzer zumindest erschwert.

Soll der Aufenthaltsort zu bestimmten Zeiten unentdeckt bleiben, hilft nur ein Ausschalten des Mobiltelefons. Um ganz sicher zu sein, sollte der Akku entfernt werden.