M 2.116 Geregelte Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten bei Telearbeit

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Telearbeiter

Bei der Telearbeit werden typischerweise verschiedene Möglichkeiten zur Kommunikation wie beispielsweise Telefon-, Fax- und Internet-Anbindung, aber auch Postaustausch sowie Akten- und Datenträgertransport benötigt. Daher muss ein Telearbeitsrechner über diverse elektronische Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.

Es muss geregelt werden, auf welche Weise die vorhandenen Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden dürfen. Auch der Postaustausch sowie der Akten- und Datenträger-Transport zwischen Institution und Telearbeitsplatz muss dabei betrachtet werden. Grundsätzlich sollte die private Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten klar geregelt werden. Die Regelungen über die Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten bei Telearbeit sind schriftlich zu fixieren, z. B. in der Sicherheitsrichtlinie zur Telearbeit (siehe M 2.113 Regelungen für Telearbeit). Diese Regelungen sind den Telearbeitern auszuhändigen.

Zu klären sind zumindest folgende Punkte:

Prüffragen: