G 5.96 Manipulation von Mobiltelefonen
Der in G 5.95 Abhören von Raumgesprächen über Mobiltelefone erwähnte Einbau zusätzlicher elektronischer Schaltungen ist eine typische Hardware-Manipulation. Damit diese Manipulation durchgeführt werden kann, muss sich das zu manipulierende Gerät für eine gewisse Zeit im Besitz des Angreifers befinden.
Eine andere Möglichkeit, Mobiltelefone für Abhörzwecke nutzbar zu machen, besteht in der Manipulation der geräteinternen Steuersoftware (Firmware). Derartige Manipulationen sind weitaus schwerer zu entdecken als Hardware-Manipulationen.
Eine versteckte, nicht dokumentierte Abhörfunktion könnte schon bei der Entwicklung des Gerätes (bewusst oder unbewusst) in die Steuersoftware einprogrammiert sein
Denkbar ist jedoch auch eine nachträgliche Veränderung der Steuersoftware durch einen Dritten, z. B. wenn das Gerät bei einer Reparatur oder aus sonstigen Gründen (Verlust, Entwendung) für den Benutzer (kurzzeitig) nicht kontrollierbar ist. Die Manipulation ist nur mit eingehender Spezialkenntnis, die neben den Firmware-Entwicklern nur wenigen Angreifern zugänglich ist, machbar. Für Außenstehende ist diese Manipulation praktisch nicht nachweisbar.
Durch die Erweiterung der Menüfunktionen der Mobiltelefone mittels "SIM-Toolkit" und einer neuen Generation von SIM-Karten, die diese Funktionalität unterstützen, werden Mobiltelefone noch flexibler. Ein so ausgestattetes Mobiltelefon lässt sich per Mobilfunk vom Service-Provider mit neuen Funktionen programmieren. So kann der Kartenanbieter zum Beispiel die Menüstruktur individuell an die Bedürfnisse eines Kunden anpassen.
Dies birgt nun erst recht die Gefahr der Firmware-Manipulation, da Funktionen bereits serienmäßig in der Firmware enthalten sein können, die auch für den Umbau als Lauschsender notwendig sind. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Funktionen von "außen" aufgerufen werden können, die das Mobiltelefon zu einem Lauschsender umfunktionieren. Denkbar ist auch, dass diese Funktionen ein- und ausschaltbar sind.