M 1.10 Verwendung von Sicherheitstüren und -fenstern
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Sicherheitstüren und -fenster bieten gegenüber normalen Bürotüren und Fenstern Vorteile:
- In der Norm DIN EN 1627 "Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen, Klassifizierung" sind die Bauelemente in Widerstandsklassen (WK) eingeordnet worden. Türen gemäß der Klassifizierungen WK1 bis WK4 bieten aufgrund ihrer Stabilität einen höheren Schutz gegen Einbruch (z. B. bei Keller- und Lieferanteneingängen).
- Als selbstschließende feuerhemmende und gegebenenfalls rauchdichte Tür (z. B. FH-Tür T30, nach DIN 18082 "Feuerschutzabschlüsse") verzögern sie die Ausbreitung eines Brandes.
- Sie schützen in der Ausführung als selbstschließende Rauchschutztür (DIN 18095-1 "Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen") die Ausbreitung von Brandrauch. Brandrauch ist so feinkörnig, dass er problemlos durch Druckausgleichs- und Lüftungsöffnungen von Festplatten hindurchkommt. Für die geringen Flughöhen von Festplattenleseköpfen ist er aber immer noch viel zu groß und verursacht dort enorme Schäden.
Es ist zu gewährleisten, dass die Sicherungsmaßnahmen aller raumumschließenden Bauelemente gleichwertig sind:
- Bei Verwendung einbruchhemmender Türen ist im Fassadenbereich die Verwendung einbruchhemmender Fenster oder Fassadenelemente (DIN V ENV 1627 - 1630) zu erwägen.
- Weiterhin ist es z. B. nicht zweckmäßig, eine einbruchhemmende Tür der höchsten Widerstandsklasse in eine Gipskartonwand einzubauen.
- Beim Einbau einer feuerhemmenden oder rauchdichten Tür ist darauf zu achten, dass auch die umgebende Wand gleichwertig feuerhemmend und rauchdicht ist und nicht durch offene Oberlichter oder ungeschottete Kabeldurchführungen ein Bypass besteht.
Anforderungen zur Ausführung von Sicherheitstüren finden sich in den Maßnahmen M 1.47 Eigener Brandabschnitt und M 1.19 Einbruchsschutz.
Der Einsatz von Sicherheitstüren ist hinsichtlich des Brandschutzes über den von der Bauaufsicht und der Feuerwehr vorgeschriebenen Bereich hinaus (siehe M 1.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften) besonders bei schutzbedürftigen Räumen wie Serverraum, Beleg- oder Datenträgerarchiv sinnvoll. Bei hochschutzbedürftigen Räumen ist ein ausgewogenes Schutzkonzept zu erstellen, welches den Einbau von Sicherheitstüren und die Gefahrenmeldung und Alarmierung zur Prüfung und Intervention berücksichtigt. Denn hat ein potentieller Angreifer ein ganzes Wochenende Zeit für einen Einbruchsversuch, wird ihn auch eine hochwertige einbruchhemmende Tür nicht von seinem Ziel abhalten, Daten oder Einrichtung zu entwenden oder zu zerstören.
Hinweis: Ziel eines Einbruches könnte es auch sein, Daten oder IT-Systeme zu manipulieren. Daher sollten zentrale IT-Systeme nach Einbrüchen auf ihre Integrität überprüft werden (siehe dazu auch M 6.60 Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle).
Es ist dafür zu sorgen, dass Brand- und Rauchschutztüren auch tatsächlich geschlossen und nicht (unzulässigerweise) z. B. durch Keile offen gehalten werden. Alternativ können Türen mit einem automatischen Schließmechanismus, der im Alarmfall aktiviert wird, eingesetzt werden.
Prüffragen:
- Wurde untersucht, wo Sicherheitstüren und -fenster sinnvollerweise eingebaut werden sollten?
- Wird regelmäßig überprüft, dass die Sicherheitstüren und -fenster funktionstüchtig sind?