G 2.88 Störung des Betriebsklimas durch ein Outsourcing-Vorhaben

Outsourcing-Vorhaben haben je nach Art und Umfang nicht nur Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse, sondern auch auf das Personal innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde. Dabei sind neben den vom Auftraggeber erwarteten Positiveffekten aus Sicht der Arbeitnehmer jedoch auch negative Effekte möglich. Beispiele dafür sind:

Durch diese oder ähnlich Veränderungen kann das Betriebsklima nachhaltig gestört werden. Mögliche Gefährdungspotenziale sind unter anderem: