M 2.334 Auswahl eines geeigneten Gebäudes

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter Innerer Dienst

Verantwortlich für Umsetzung: Innerer Dienst

Neben der Standortplanung (siehe M 1.16 Geeignete Standortauswahl), die das Umfeld eines Gebäudes betrachtet, muss ein Gebäude hinsichtlich seiner inneren Eignung beurteilt werden. Grundsätzlich ist natürlich schon bei der Gebäudeauswahl zu prüfen, ob alle für die spätere Nutzung relevanten Maßnahmen dann auch umgesetzt werden können.

Für einige dieser Maßnahmen können die Voraussetzung nachträglich jedoch nur mit extrem hohem Aufwand oder gar nicht geschaffen werden. Diese Maßnahme soll daher bei der Auswahl eines bestehende Gebäudes helfen, typischerweise erst später auftretende Probleme im Vorfeld so weit wie möglich zu vermeiden. Sie kann aber auch bei der Planung eines Neubaus hilfreich sein.

Einzelne Aspekte sind je nachdem, ob das Gebäude gekauft oder gemietet wird, unterschiedlich relevant. Aus Sicht der IT-Sicherheit ist unter anderem folgendes hinsichtlich des Zustandes der Bausubstanz zu beachten:

Bei Mietobjekten sind zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Ergänzende Kontrollfragen: