M 1.37 Geeignete Aufstellung eines Faxgerätes
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer, Fax-Verantwortlicher, Haustechnik
Ein Faxgerät sollte in einem Bereich installiert werden, der nicht öffentlich zugänglich ist. Eine Kontrolle des Zutritts zu diesem Bereich oder der Nutzung des Faxgerätes ist sinnvoll.
Sinnvollerweise kann dies durch die Aufstellung in einem ständig besetzten Raum (z. B. Geschäftszimmer, Sekretariat, Poststelle) erreicht werden. Außerhalb der Dienstzeiten oder bei Abwesenheit der berechtigten Benutzer sollte das Gerät eingeschlossen werden (Raum oder Schrank). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass verhindert werden muss, dass eingegangene Faxsendungen von Unberechtigten eingesehen oder entnommen werden können (siehe M 2.48 Festlegung berechtigter Faxbediener).
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wer kann das Faxgerät unkontrolliert nutzen?
- Zu welchen Zeiten ist dies einfach möglich (Mittagspause, Schichtwechsel, ...)?
- Wie wird der Zugang zum Faxgerät kontrolliert?
- Wie wird das Gerät außerhalb der Dienstzeiten geschützt?