M 5.51 Sicherheitstechnische Anforderungen an die Kommunikationsverbindung Telearbeitsrechner - Institution

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Telearbeiter

Erfolgt im Rahmen der Telearbeit eine Datenübertragung zwischen einem Telearbeitsrechner und dem Kommunikationsrechner der Institution, werden dabei dienstliche Informationen üblicherweise über öffentliche Kommunikationsnetze übertragen. Da weder die Institution noch die Telearbeiter großen Einfluss darauf nehmen können, ob die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit in einem öffentlichen Kommunikationsnetz gewahrt werden, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Generell muss die Datenübertragung zwischen Telearbeitsrechner und Institution folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:

Die Stärke der dazu erforderlichen Mechanismen richtet sich dabei nach dem Schutzbedarf der übertragenen Daten.

Prüffragen: