G 5.33 Vortäuschen eines falschen Absenders bei Faxsendungen

So wie man einen Brief unter falschem Namen und mit falschem Briefkopf schreiben kann, kann man auch ein entsprechend gefälschtes Fax versenden. Dadurch können Schäden entstehen, wenn der Empfänger die darin enthaltenen Informationen als authentisch und ggf. als rechtsverbindlich ansieht (siehe G 3.14 Fehleinschätzung der Rechtsverbindlichkeit eines Fax).

Beispiele: