M 2.469 Geregelte Außerbetriebnahme von Komponenten einer Terminalserver-Umgebung

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Sollen Terminalserver, an Terminalserver angeschlossene Clients oder Infrastrukturkomponenten einer Terminalserver-Umgebung außer Betrieb genommen werden, ist eine sorgfältige Planung der notwendigen Schritte unerlässlich.

Analog zu der Maßnahme M 2.320 Geregelte Außerbetriebnahme eines Servers ist daher sicherzustellen, dass

Dazu ist es insbesondere wichtig, einen Überblick darüber zu haben, welche Daten wo auf dem System gespeichert sind und von wo aus darauf zugegriffen wird. Im Folgenden werden daher an dieser Stelle die zu berücksichtigen Punkte aus M 2.320 Geregelte Außerbetriebnahme eines Servers in Bezug auf Terminalserver-Umgebungen konkretisiert.

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