M 1.14 Selbsttätige Entwässerung
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Planer
Verantwortlich für Umsetzung: Bauleiter, Leiter Haustechnik
Alle Bereiche, in denen sich Wasser sammeln und stauen kann oder in denen fließendes oder stehendes Wasser nicht oder erst spät entdeckt wird und in denen das Wasser Schäden verursachen kann, sollten mit einer selbsttätigen Entwässerung und ggf. mit Wassermeldern ausgestattet sein. Zu diesen Bereichen gehören u. a.:
- Keller,
- Lufträume unter Doppelböden,
- Lichtschächte,
- Heizungsanlage.
Erfolgt die Entwässerung passiv, also durch Bodengullys direkt in das Abwassersystem des Gebäudes, sind Rückstauklappen unerlässlich. Ohne solche Klappen wird diese Entwässerung zur Wassereintrittsöffnung, wenn das Abwassersystem überlastet wird. Nach extremen Niederschlägen dringt in der Mehrzahl aller Fälle Wasser über diesen Weg in Keller ein. Die Rückstauklappen müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin untersucht werden.
Ist eine passive Entwässerung nicht möglich, weil das Niveau des Abwassersystems zu hoch ist, können Pumpen eingesetzt werden, die über Schwimmerschalter oder Wassersensoren automatisch eingeschaltet werden. Beim Einsatz dieser Technik sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Die Pumpenleistung muss ausreichend bemessen sein.
- Die Druckleitung der Pumpe ist mit einem Rückstauventil auszustatten.
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Pumpe nicht durch mitgeschwämmte Gegenstände blockiert werden kann (Ansaugfilter etc.).
- Das Anlaufen der Pumpe sollte automatisch (z. B. beim Hausmeister oder der Haustechnik) angezeigt werden.
- Die Funktion von Pumpe und Schalter ist regelmäßig zu testen.
- Die Druckleitung der Pumpe darf nicht an eine in unmittelbarer Nähe vorbeigeführte Abwasserleitung angeschlossen werden. Bei einem Leck dieser Leitung würde die Pumpe das Wasser nur "im Kreis pumpen".
Ergänzende Kontrollfragen:
- Sind die wasserbedrohten Räume mit einer selbsttätigen Entwässerung ausgestattet?