G 5.19 Missbrauch von Benutzerrechten

Eine missbräuchliche Nutzung liegt vor, wenn man vorsätzlich recht- oder unrechtmäßig erworbene Möglichkeiten ausnutzt, um dem System oder dessen Benutzern zu schaden.

In nicht wenigen Fällen verfügen Anwender aus systemtechnischen Gründen über höhere oder umfangreichere Zugriffsrechte, als sie für ihre Tätigkeit benötigen. Diese Rechte können zum Ausspähen von Daten verwendet werden, auch wenn Arbeitsanweisungen den Zugriff verbieten.

Beispiele: