M 6.21 Sicherungskopie der eingesetzten Software
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Benutzer
Von den Originaldatenträgern erworbener Software bzw. von der Originalsoftware bei Eigenentwicklungen ist eine Sicherungskopie zu erstellen, von der bei Bedarf die Software wieder eingespielt werden kann. Die Originaldatenträger und die Sicherungskopien sind getrennt voneinander aufzubewahren. Es ist darauf zu achten, dass der physikalische Schreibschutz des Datenträgers ein versehentliches Löschen oder Überschreiben der Daten verhindert.
Wird die Software auf CD-ROM zur Verfügung gestellt, sollte alternativ nach der Installation von der CD-ROM eine Sicherungskopie der installierten Software erstellt werden, da der Datenumfang auf der CD-ROM i. allg. zu umfangreich ist.
Ein unerlaubter Zugriff, z. B. zur Erstellung einer Raubkopie, muss ausgeschlossen sein.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Sind Sicherungskopien der eingesetzten Software angefertigt worden?
- Ist die Aufbewahrung der Datenträger ausreichend sicher?