M 2.53 Abschalten des Faxgerätes außerhalb der Bürozeiten
Verantwortlich für Initiierung: Brandschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Fax-Verantwortlicher
Um die Brandgefahr, die von Faxgeräten immer ausgehen kann, zu reduzieren, sollten Geräte, die außerhalb der Arbeitszeit nicht benötigt werden (Abteilungs-Faxgerät, persönliches Gerät) zum Dienstschluss abgeschaltet werden. Damit kann auch erreicht werden, dass eingehende Faxsendungen nicht unkontrolliert längere Zeit im Faxgerät verbleiben. Realisierbar ist die Abschaltung auf einfache Weise durch Zeitschaltuhren, die die Stromversorgung des Gerätes auf die üblichen Bürozeiten einschränken.
Für später eingehende Sendungen kann ein anderer (möglichst ständig kontrollierter) Fax-Anschluss benannt werden oder bei modernen TK-Anlagen eine Anrufumleitung eingerichtet werden.
Gleichzeitig kann mit dem Abschalten des Faxgerätes die Überlastung des Gerätes aufgrund eines technischen Versagens oder aufgrund beabsichtigter Massenfaxsendungen außerhalb der Bürozeit verhindert werden.
Das Abschalten sollte unterbleiben, wenn für die Verfügbarkeit des Gerätes besondere Anforderungen bestehen, die bei den Ausweichlösungen nicht umgesetzt werden können.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Welche Faxgeräte müssen auch außerhalb der Bürozeiten aktiv sein?
- Werden die anderen Geräte ausgeschaltet?
- Besteht die Möglichkeit einer Anrufweiterleitung?