M 6.41 Übungen zur Datenrekonstruktion

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Verantwortliche für die Datensicherung

Die Rekonstruktion von Daten mit Hilfe von Datensicherungsbeständen muss sporadisch, zumindestens aber nach jeder Änderung des Datensicherungsverfahrens, getestet werden. Hierbei muss zumindest einmal nachgewiesen werden, dass eine vollständige Datenrekonstruktion (z. B. der Gesamtdatenbestand eines Servers) möglich ist. Auf diese Weise kann zuverlässig ermittelt werden, ob

Bei Übungen zur Datenrekonstruktion sollte auch berücksichtigt werden, dass

Ergänzende Kontrollfragen: