M 6.53 Redundante Auslegung der Netzkomponenten

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Beschaffungsstelle

An die Verfügbarkeit der zentralen Netzkomponenten müssen hohe Anforderungen gestellt werden, da in der Regel viele Benutzer vom reibungslosen Funktionieren eines lokalen Netzes abhängig sind. Damit in einem Fehlerfall der Betrieb so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann, ist in Abhängigkeit von den entsprechenden Verfügbarkeitsanforderungen im jeweiligen Bereich Redundanz zu schaffen, die einem Teil- oder Totalausfall der relevanten Netzkomponenten mit akzeptablem Aufwand vorbeugt.

Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, Redundanz zu erreichen:

Ist je nach Verfügbarkeitsanforderungen auch eine Redundanz im Endgeräte-Bereich nötig, so müssen zusätzlich alle Endgeräte mit zwei Netzadaptern ausgerüstet werden (siehe Abbildung 2).

Dabei gilt es im konkreten Fall zu prüfen, ob diese Technik von den eingesetzten aktiven Netzkomponenten und Betriebssystemen unterstützt wird.

Weiterhin stellt das Netzteil von aktiven Netzkomponenten eine häufige Störungsursache dar, da diese auf eine stabile Stromversorgung angewiesen sind. Viele Komponenten lassen sich deshalb mit redundanten Netzteilen ausrüsten oder sind hiermit bereits ausgestattet. So lässt sich die Ausfallsicherheit einzelner Netzkomponenten erhöhen, ohne dass zwei Netzkomponenten eingesetzt werden müssen. Durch solch eine Maßnahme wird aber nicht die Ausfallsicherheit der eigentlichen Funktionalität der Netzkomponenten erhöht.

Es muss in jedem Fall anhand einer sorgfältigen Analyse festgestellt werden, welche konkreten Verfügbarkeitsanforderungen gegeben sind. Im Rahmen einer detaillierten Planung der System- und Netzarchitektur muss dann ein geeignetes Redundanzkonzept entwickelt werden, welches diesen Anforderungen genügt. In diesem Zusammenhang ist auch die Maßnahme M 6.18 Redundante Leitungsführung zu beachten.

Ergänzende Kontrollfragen: