G 0.24 Zerstörung von Geräten oder Datenträgern

Außentäter, aber auch Innentäter, können aus unterschiedlichen Beweggründen (Rache, Böswilligkeit, Frust) heraus versuchen, Geräte, Zubehör, Schriftstücke und andere Datenträger (z. B. DVDs, USB-Sticks) oder ähnliches zu zerstören. Die Zerstörung von Datenträgern oder IT-Systemen kann erhebliche Ausfallzeiten für Geschäftsprozesse nach sich ziehen.

Durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung aber auch durch ungeschulten Umgang kann es zu Zerstörungen an Geräten und Datenträgern kommen, die den Betrieb des IT-Systems empfindlich stören können.

Es besteht außerdem die Gefahr, dass durch die Zerstörung wichtige Informationen verloren gehen, die nicht oder nur mit großem Aufwand rekonstruiert werden können.

Beispiele: