M 2.332 Einrichtung von Besprechungs-, Vortrags- und Schulungsräumen

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter Organisation

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter Haustechnik, Leiter Organisation

Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume sind entweder für einen der genannten Zwecke fest einzurichten oder (bei wechselnder Nutzung) so zu möblieren, dass sie der jeweils aktuellen Nutzung optimal angepasst werden können.

In Schulungsräumen sind die Arbeitsplätze hinsichtlich Zahl und Anordnung der IT-Geräte sowie Platzangebot so zu gestalten, dass gegenseitige Störungen vermieden werden und dass an jedem Platz ausreichend Fläche vorhanden ist, um Unterlagen, Schreibblöcke etc. problemlos handhaben zu können.

Die Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume müssen geeignet ausgestattet werden. Dazu gehören beispielsweise Kommunikations- und Medienunterstützung wie Beamer oder Flipcharts. Für die Einrichtung sollten unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Ergänzende Kontrollfragen: