M 1.1 Einhaltung einschlägiger DIN-Normen/VDE-Vorschriften
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Beschaffung, Planer
Verantwortlich für Umsetzung: Bauleiter, Errichterfirma
Für nahezu alle Bereiche der Technik gibt es Normen bzw. Vorschriften, z. B. DIN , VDE, VDMA , Richtlinien des VdS. Diese Regelwerke tragen dazu bei, dass technische Einrichtungen ein ausreichendes Maß an Schutz für den Benutzer und Sicherheit für den Betrieb gewährleisten.
Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden, bei deren Umbau, beim Einbau technischer Gebäudeausrüstungen (z. B. interne Versorgungsnetze wie Telefon- oder Datennetze) und bei Beschaffung und Betrieb von Geräten sind entsprechende Normen und Vorschriften unbedingt zu beachten.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Werden VDE-Vorschriften bei Ausschreibungen, Bestellungen oder Beschaffungen berücksichtigt?