G 5.27 Nichtanerkennung einer Nachricht

Bei jeder Art von Kommunikation kann ein Kommunikationsteilnehmer den Nachrichtenempfang ableugnen (Repudiation of Receipt). Dies ist insbesondere bei finanziellen Transaktionen von Bedeutung. Ein Nachrichtenempfang kann beim Postversand ebenso abgeleugnet werden wie bei Fax- oder E-Mail-Nutzung.

Beispiel:

Ein dringend benötigtes Ersatzteil wurde elektronisch bestellt. Nach einer Woche Arbeitsausfall wurde das Fehlen reklamiert. Der Lieferant leugnet, je eine Bestellung erhalten zu haben.

Ebenso kann es passieren, dass ein Kommunikationsteilnehmer den Nachrichtenversand ableugnet, z. B. also eine getätigte Bestellung abstreitet (Repudiation of Origin).