Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.12 Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.12 Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Schützenswerte Gebäudeteile sind z. B. Serverraum, Rechenzentrum, Datenträgerarchiv, Klimazentrale, Verteilungen der Stromversorgung, Schalt- und Rangierräume, Ersatzteillager.

Solche Bereiche sollten keinen Hinweis auf ihre Nutzung tragen. Türschilder wie z. B. RECHENZENTRUM oder EDV-ARCHIV geben einem potentiellen Angreifer, der zum Gebäude Zutritt hat, Hinweise, um seine Aktivitäten gezielter und damit Erfolg versprechender vorbereiten zu können.

Ist es unvermeidbar, IT in Räumen oder Gebäudebereichen unterzubringen, die für Fremde leicht von außen einsehbar sind (siehe auch M 1.13 Anordnung schützenswerter Gebäudeteile), so sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Einblick zu verhindern oder so zu gestalten, dass die Nutzung nicht offenbar wird. Dabei ist darauf zu achten, dass z. B. nicht nur ein Fenster einer ganzen Etage mit einem Sichtschutz versehen wird.

Ergänzende Kontrollfragen: