Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 6.36 Festlegung des Minimaldatensicherungskonzeptes - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 6.36 Festlegung des Minimaldatensicherungskonzeptes

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Für ein Unternehmen/eine Behörde ist festzulegen, welche Minimalforderungen zur Datensicherung eingehalten werden müssen. Damit können viele Fälle, in denen eingehende Untersuchungen und die Erstellung eines Datensicherungskonzeptes zu aufwendig sind, pauschal behandelt werden. Weiterhin ist damit eine Grundlage gegeben, die generell für alle IT-Systeme gültig ist und auch für neue IT-Systeme, für die noch kein Datensicherungskonzept erarbeitet wurde.

Ein Beispiel soll dies erläutern:

Minimaldatensicherungskonzept

Software:

Systemdaten:

Anwendungsdaten:

Protokolldaten:

Ergänzende Kontrollfragen: