Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.41 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Datensicherung - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.41 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Datensicherung

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Da die Datensicherung eine wichtige IT-Sicherheitsmaßnahmen ist, sollten die betroffenen Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datensicherungskonzeptes bzw. des Minimaldatensicherungskonzeptes verpflichtet werden. Eine regelmäßige Erinnerung und Motivation zur Datensicherung sollte erfolgen.

Ergänzende Kontrollfragen: