M 3.4 Schulung vor Programmnutzung
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Personal, Vorgesetzte
Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen
Durch unsachgemäßen Umgang mit IT-Anwendungen hervorgerufene Schäden können vermieden werden, wenn die Benutzer eingehend in die IT-Anwendungen eingewiesen werden. Daher ist es unabdingbar, dass die Benutzer vor der Übernahme IT-gestützter Aufgaben ausreichend geschult werden. Dies betrifft sowohl die Nutzung von Standardprogrammpaketen als auch von speziell entwickelten IT-Anwendungen.
Darüber hinaus müssen auch bei umfangreichen Änderungen in einer IT-Anwendung Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Stehen leicht verständliche Handbücher zu IT-Anwendungen bereit, so kann anstelle der Schulung auch die Aufforderung stehen, sich selbstständig einzuarbeiten. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist allerdings die Bereitstellung ausreichender Einarbeitungszeit.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Werden Mitarbeiter, die eine IT-gestützte Aufgabe neu übernehmen sollen, ausreichend geschult? Wird ein Schulungsplan für die Einführung einer neuen IT-Anwendung erstellt?
- Welche IT-Anwendungen sind seit der letzten Überprüfung neu hinzugekommen? Wie wurden die Mitarbeiter eingearbeitet? Welche Schulungsveranstaltungen haben Mitarbeiter seitdem besucht?