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M 4.63 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, IT-Sicherheitsbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Administrator

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Telearbeitsrechner richten sich nach dem Schutzbedarf der zu bearbeitenden Daten am Telearbeitsplatz und der Daten, auf die die Telearbeiter über den Kommunikationsrechner der Institution zugreifen können. Je höher der Schutzbedarf, desto mehr Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diesen Schutz zu gewährleisten. Allgemeine Sicherheitsziele für Telearbeitsrechner sind:

Aus dem Schutzbedarf der zu bearbeitenden Daten am Telearbeitsplatz leiten sich die Sicherheitsziele und damit die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Telearbeitsrechner ab. Es ist zu dokumentieren, welche der im folgenden beschriebenen sicherheitsrelevanten Funktionalitäten ein Telearbeitsrechner aufweisen muss und wie diese umgesetzt werden.

Für einen Telearbeitsrechner sind daher folgende Funktionalitäten sinnvoll:

Aus den obigen Funktionalitäten sind diejenigen auszuwählen, die aufgrund der Sicherheitsanforderungen an die Telearbeitsrechner benötigt werden. Anhand dieser Funktionalitäten muss dann ein geeignetes Betriebssystem als Plattform ausgewählt werden. Wenn dieses nicht alle benötigten Funktionalitäten unterstützt, müssen dazu Zusatzprodukte eingesetzt werden. Dabei sollten möglichst alle Telearbeitsrechner einer Institution gleich ausgestattet sein, um die Betreuung und Wartung zu erleichtern. Zur sicherheitstechnischen Eignungsprüfung sollte Baustein B 1.10 Standardsoftware beachtet werden.

Das Gesamtsystem ist durch die Administratoren so zu konfigurieren, dass maximale Sicherheit erreicht werden kann.

Prüffragen: