Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.69 Einrichtung von Standardarbeitsplätzen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
direkt zu der Navigation Servicebereich. direkt zu der Hauptnavigation. direkt zur Themennavigation. direkt zum Seiteninhalt.

M 2.69 Einrichtung von Standardarbeitsplätzen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Administrator

Ein Standardarbeitsplatz ist gekennzeichnet durch einheitliche Hardware und Software sowie deren Konfiguration. Die Planung und Einrichtung erfolgt üblicherweise unter den Aspekten der Aufgabenstellung, Zuverlässigkeit, Ergonomie, Geschwindigkeit und Wartbarkeit. Sie wird durch fachkundiges Personal durchgeführt. Die Einrichtung von Standardarbeitsplätzen ist in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft:

IT-Sicherheit:

IT-Management:

IT-Nutzer:

Systemadministration bei Installation und Wartung:

Schulung:

Ergänzende Kontrollfragen: