M 1.57 Aktuelle Infrastruktur- und Baupläne
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Planer
Baupläne, Fluchtwegpläne, Feuerwehrlaufkarten etc. (siehe auch M 1.11 Lagepläne der Versorgungsleitungen und M 5.4 Dokumentation und Kennzeichnung der Verkabelung) sollten umgehend nach jeder Umbaumaßnahme, Erweiterung der Infrastruktur und Sicherheitstechnik auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Dies ist erforderlich, um
- das definierte Sicherheitsniveau halten,
- Notfallsituationen optimal begegnen,
- Revisionen erleichtern und
- Maßnahmen vollständig und angemessen planen und durchführen zu können.
Es ist nicht ausreichend, die Pläne beispielsweise nur bei der zuständigen Bauverwaltung zu lagern. Im Schadens- oder Notfall, z. B. bei Kabelschäden oder Wasserrohrbrüchen kann wichtige Zeit für die Fehlerlokalisierung und -beseitigung verloren gehen. Derjenige, der die Pläne verwaltet, z. B. im Hausdienst, sollte auch in der Lage sein, sie zu lesen. Gegebenenfalls ist Personal entsprechend zu schulen und einzuweisen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wurde der Architekt oder der Standortplaner bei Umbaumaßnahmen auch mit der Aktualisierung der Pläne beauftragt?