Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 6.12 Durchführung von Notfallübungen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 6.12 Durchführung von Notfallübungen

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Notfall-Verantwortliche, Administrator

Notfallübungen dienen der Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Bereich der Notfallvorsorge. Einerseits wird durch eine Notfallübung der effektive und reibungslose Ablauf eines Notfall-Plans erprobt und andererseits werden bisher unerkannte Mängel aufgedeckt. Typische Übungen sind:

Die Ergebnisse einer Notfallübung sind zu dokumentieren.

Notfallübungen sind regelmäßig zu wiederholen. Da diese Übungen den normalen Betriebsablauf stören können, sollte die Häufigkeit an der Gefährdungslage orientiert sein, jedoch sollten die entsprechenden Notfallübungen zumindest einmal jährlich stattfinden. Soweit erforderlich sind Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter durchzuführen (Erste Hilfe, Brandbekämpfung etc.)

Vor Durchführung einer Notfallübung ist das Einverständnis der Behörden- bzw. Unternehmensleitung einzuholen.

Ergänzende Kontrollfragen: