Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 6.9 Notfall-Pläne für ausgewählte Schadensereignisse - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
direkt zu der Navigation Servicebereich. direkt zu der Hauptnavigation. direkt zur Themennavigation. direkt zum Seiteninhalt.

M 6.9 Notfall-Pläne für ausgewählte Schadensereignisse

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, Leiter Organisation, IT-Sicherheitsmanagement, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen

Verantwortlich für Umsetzung: Notfall-Verantwortliche

Notfall-Pläne beinhalten Handlungsanweisungen und Verhaltensregeln für bestimmte Schadensereignisse. Hierbei handelt es sich um Ereignisse, die diejenigen Teile des IT-Systems gefährden, die von existentieller Bedeutung sind. Ein Notfall-Plan ist auf die möglichst schnelle Wiederherstellung der Verfügbarkeit gerichtet.

Ein Notfall-Plan muss auch das Zusammenwirken eines schädigenden Ereignisses und der getroffenen Notfall-Maßnahme berücksichtigen. Beispielsweise kann durch den Einsatz einer Sprinkleranlage ein Brand bekämpft werden. Jedoch können durch den Wassereinsatz wiederum auch neue Gefährdungen entstehen, z. B. für die Stromversorgung oder für Datenträgerarchive.

Notfall-Pläne sind je nach Umfeldgegebenheiten für folgende Ereignisse aufzustellen:

Die Wirksamkeit von Notfallplänen ist durch Notfallübungen (siehe M 6.12 Durchführung von Notfallübungen) zu überprüfen.

Ergänzende Kontrollfragen: