G 1.1 Personalausfall
Durch Krankheit, Unfall, Tod oder Streik kann Personal unvorhersehbar ausfallen. Desweiteren ist auch der vorhersagbare Personalausfall bei Urlaub, Fortbildung oder einer regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen, insbesondere wenn die Restarbeitszeit z. B. durch einen Urlaubsanspruch verkürzt wird.
In allen Fällen kann die Konsequenz sein, dass entscheidende Aufgaben aufgrund des Personalausfalls im IT-Einsatz nicht mehr wahrgenommen werden. Dies ist besonders dann kritisch, wenn die betroffene Person im IT-Bereich eine Schlüsselstellung einnimmt und aufgrund fehlenden Fachwissens anderer nicht ersetzt werden kann. Störungen des IT-Betriebs können die Folge sein.
Ein Personalausfall kann zusätzlich einen empfindlichen Verlust von Wissen und Geheimnissen nach sich ziehen, der die nachträgliche Übertragung der Tätigkeiten auf andere Personen unmöglich macht.
Beispiele:
- Aufgrund längerer Krankheit blieb der Netzadministrator vom Dienst fern. In der betroffenen Firma lief das Netz zunächst fehlerfrei weiter. Nach zwei Wochen jedoch war nach einem Systemabsturz niemand in der Lage, den Fehler zu beheben. Dies führte zu einem Ausfall des Netzes über mehrere Tage.
- Während des Urlaubs des Administrators muss für Datensicherungszwecke auf die Backupbänder im Datensicherungstresor zurückgegriffen werden. Der Zugangscode zum Tresor wurde erst kürzlich geändert und ist nur dem Administrator bekannt. Erst nach mehreren Tagen konnte die Datenrestaurierung durchgeführt werden, da der Aufenthaltsort des Administrators zuerst ermittelt werden musste.