Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: G 2.53 Unzureichende Vertretungsregelungen für Telearbeit - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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G 2.53 Unzureichende Vertretungsregelungen für Telearbeit

Die Aufgaben des Telearbeiters sind in der Regel so konzipiert, dass er weitestgehend selbständig arbeiten kann. Dies birgt die Gefahr in sich, dass es im Krankheitsfall schwierig ist, eine entsprechende Vertretung für den Telearbeiter bereitzustellen. Insbesondere kann es zu Problemen führen, die erforderlichen Unterlagen oder die Daten aus dem Telearbeitsrechner für den Vertreter bereitzustellen, wenn keine Zutrittsmöglichkeiten zum häuslichen Arbeitsplatz des Telearbeiters bestehen.