Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.69 Regelmäßiger Sicherheitscheck der Datenbank - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.69 Regelmäßiger Sicherheitscheck der Datenbank

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Der Datenbankadministrator sollte regelmäßig, jedoch mindestens einmal monatlich einen Sicherheitscheck des Datenbanksystems (DBS) durchführen, der durch das Betriebskonzept geregelt sein sollte. In Abhängigkeit der Prüfungsergebnisse sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Abweichungen von den Vorgaben des Betriebskonzepts abzustellen. Diese Maßnahmen und die Zuständigkeiten für die Umsetzung sollten ebenfalls im Betriebskonzept festgelegt sein.

Folgende Aspekte sollten im Rahmen des Sicherheitschecks mindestens überprüft werden, wobei die mit (*) markierten Punkte meist durch entsprechende Skripte automatisiert werden können:

Ergänzende Kontrollfragen: