Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.173 Regelmäßige Funktions- und Recoverytests bei der Archivierung - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.173 Regelmäßige Funktions- und Recoverytests bei der Archivierung

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, Archivverwalter

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Administrator, Archivverwalter

Durch verschiedene Ursachen in den Bereichen Datenträger, Hardware und beim Programmablauf kann es bei der Archivierung zu Datenverlusten kommen. Regelmäßige Funktions- und Recoverytests sind daher unumgänglich.

Datenträger unterliegen ebenso wie alle anderen Archivierungskomponenten Verschleißerscheinungen und sollten daher mindestens einmal jährlich auf Lesbarkeit und Integrität geprüft werden.

Werden Fehler auf einem Archivmedium festgestellt, so ist unverzüglich sicherzustellen, dass die betroffenen Dateien aus dem Backup-Bestand wieder hergestellt werden. Wenn fehlerhafte Archivdatenträger ausgetauscht werden müssen, so sind diese nach der Kopie der darauf enthaltenen Daten sicher zu löschen bzw. zu vernichten (siehe auch M 2.167 Sicheres Löschen von Datenträgern). Der gesamte Vorgang ist zu dokumentieren.

Alle Hardwarekomponenten, insbesondere die mechanischen Teile des Archivs, müssen regelmäßig auf einwandfreie Funktion geprüft werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass archivierte Datenbestände den geforderten Verfügbarkeitsanforderungen entsprechen und beim Schreiben und Lesen der Daten die Datenintegrität gegeben ist.

Der Archivierungsvorgang selbst kann fehlerhaft verlaufen. Mögliche Ursachen können sein: Konfigurationsfehler, Softwarefehlfunktionen (z. B. beim Einsatz neuer Programme), Probleme mit den Speichermedien oder Änderungen und Fehler in der Ablaufsteuerung. Einmal pro Tag ist daher zu überprüfen, ob alle Archivierungsprozesse fehlerfrei abgelaufen sind. Dies kann durch Auswertung von Log-Dateien sowie stichprobenartige Ansicht der erstellten Archivmedien durch den Administrator geschehen.

Die notwendigen Integritätsprüfungen der Index-Datenbank sind in Maßnahme M 4.171 Schutz der Integrität der Index-Datenbank von Archivsystemen beschrieben.

Ergänzende Kontrollfragen: