Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: G 2.2 Unzureichende Kenntnis über Regelungen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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G 2.2 Unzureichende Kenntnis über Regelungen

Die Festlegung von Regelungen allein sichert den störungsfreien IT-Einsatz noch nicht. Allen Mitarbeiter müssen die geltenden Regelungen auch bekannt sein, vor allem den Funktionsträgern. Der Schaden, der sich aus einer unzureichenden Kenntnis über bestehende Regelungen ergeben kann, darf sich nicht mit den Aussagen entschuldigen lassen: "Ich habe nicht gewusst, dass ich dafür zuständig bin." oder "Ich habe nicht gewusst, wie ich zu verfahren hatte."

Beispiele: