Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.35 Sammelaufbewahrung tragbarer IT-Systeme - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.35 Sammelaufbewahrung tragbarer IT-Systeme

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Sind in einer Behörde bzw. einem Unternehmen eine Vielzahl von tragbaren IT-Systemen im (mobilen) Einsatz und wechseln die Benutzer häufig, kann es angebracht sein, die zeitweise nicht genutzten Laptops in einer Sammelaufbewahrung (Pool) zu halten. Der dafür genutzte Raum sollte den Anforderungen, die in Baustein B 2.6 Raum für technische Infrastruktur beschriebenen werden, entsprechen.

Darüber hinaus ist die Stromversorgung der Laptops sicherzustellen, damit die Batterien dieser Geräte den sofortigen Einsatz erlauben. Zusätzlich müssen die Rücknahme und die Ausgabe von tragbaren IT-Systemen dokumentiert werden.

Ergänzende Kontrollfragen: