G 5.71 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen
Für Informationen, die einen Schutzbedarf bezüglich ihrer Vertraulichkeit besitzen (wie Passwörter, personenbezogene Daten, firmen- oder amtsvertrauliche Informationen, Entwicklungsdaten), besteht die inhärente Gefahr, dass die Vertraulichkeit durch Unachtsamkeit oder auch durch vorsätzliche Handlungen beeinträchtigt wird. Dabei kann auf diese vertraulichen Informationen an unterschiedlichen Stellen zugegriffen werden, beispielsweise
- auf Speichermedien innerhalb von Rechnern (Festplatten),
- auf austauschbaren Speichermedien (Disketten, Magnetbänder),
- in gedruckter Form auf Papier (Ausdrucke, Akten) und
- auf Übertragungswegen während der Datenübertragung.
Auch die Art und Weise, wie die vertraulichen Informationen gewonnen werden, kann sehr unterschiedlich sein:
- Auslesen von Dateien,
- Kopieren von Dateien,
- Wiedereinspielen von Datensicherungsbeständen,
- Diebstahl des Datenträgers und anschließendes Auswerten,
- Abhören von Übertragungsleitungen und
- Mitlesen am Bildschirm.
Je höher der Vertraulichkeitsbedarf der Informationen ist, umso größer ist auch der Anreiz für Dritte, diese Informationen zu erlangen und zu missbrauchen.