Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.18 Gefahrenmeldeanlage - IT-Grundschutz-Kataloge - 9. EL Stand 2007
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M 1.18 Gefahrenmeldeanlage

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Brandschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) besteht aus einer Vielzahl lokaler Melder, die mit einer Zentrale kommunizieren, über die auch der Alarm ausgelöst wird. Ist eine Gefahrenmeldeanlage für Einbruch, Brand, Wasser oder auch Gas vorhanden und lässt sich diese mit vertretbarem Aufwand entsprechend erweitern, sollten zumindest die Kernbereiche der IT (Serverräume, Datenträgerarchive, Räume für technische Infrastruktur u. ä.) in die Überwachung durch diese Anlage mit eingebunden werden. So lassen sich Gefährdungen wie Feuer, Einbruch, Diebstahl frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten. Um dies zu gewährleisten, ist die Weiterleitung der Meldungen an eine ständig besetzte Stelle (Pförtner, Wach- und Sicherheitsdienst, Feuerwehr, etc.) unumgänglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Stelle auch in der Lage ist, technisch und personell auf den Alarm zu reagieren. Hierbei sind die Aufschaltrichtlinien der jeweiligen Institutionen zu beachten.

Eine Gefahrenmeldeanlage ist ein komplexes Gesamtsystem, das dem Gebäude und dem Risiko entsprechend geplant und installiert werden muss. Planung, Installation und Wartung einer Gefahrenmeldeanlage sollte daher durch Experten durchgeführt werden. Falls diese nicht im eigenen Haus vorhanden sind, sollte auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden. So gibt es beispielsweise eine Vielzahl unterschiedlicher Meldesysteme, die entsprechend der Sicherheitsanforderungen und der Umgebung ausgewählt werden müssen. Zur Einbruchserkennung können z. B. Bewegungsmelder, Glasbruchsensoren, Öffnungskontakte, Videokameras u. a. eingesetzt werden.

Die Melder können untereinander auf verschiedene Arten vernetzt werden. In Abhängigkeit von Art und Größe der zu schützenden Bereiche und der geltenden Richtlinien müssen passende Systeme ausgewählt und installiert werden. Bei der Planung oder Erweiterung einer GMA sollte darauf geachtet werden, dass die Trassen für die Vernetzung ausreichend dimensioniert sein müssen und möglichst wenig Änderungen an der Trassenbelegung vorgenommen werden sollten.

Um die Schutzwirkung der GMA aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung (DIN VDE 0833 Teil 1-3) vorzusehen.

Ist keine GMA vorhanden oder lässt sich die vorhandene nicht nutzen, kommen als Minimallösung lokale Gefahrenmelder in Betracht. Diese arbeiten völlig selbständig, ohne Anschluss an eine Zentrale. Die Alarmierung erfolgt vor Ort oder mittels einer einfachen Zweidrahtleitung (evtl. Telefonleitung) an anderer Stelle.

Für den Betrieb eines Rechenzentrums muss eine GMA zur Brand- und Einbruchdetektion installiert sein. Weitere Detektionsbereiche können nach Lage des Standorts und dessen Infrastruktur sinnvoll sein.

Es gibt Räume wie Serverraum, Datenträgerarchiv, die einen erhöhten Schutzbedarf haben. Wenn keine zentrale GMA vorhanden ist, sind dort lokale Gefahrenmelder zu installieren. Bei der Verwendung lokaler Gefahrenmelder für die Früherkennung muss dafür gesorgt werden, dass ein Alarm auch außerhalb der betroffenen Räume wahrgenommen wird. Die Meldung kann über verschiedene Wege erfolgen und sollte an eine Stelle weitergeleitet werden, die rund um die Uhr besetzt ist. Beispielsweise gibt es Lösungen, die über die TK-Anlage oder Funk Mitarbeiter über ein Mobiltelefon alarmieren können.

Vor der Planung einer GMA muss ein konsistentes Schutzkonzept für das betrachtete Gebäude erarbeitet werden. Bei der Planung von Gefahrenmeldeanlagen für private bzw. gewerbliche Objekte sollte mit dem Sachversicherer geklärt werden, ob eine Minderung der Versicherungsprämie, insbesondere für die Einbruch-Diebstahlversicherung in Frage kommt.

Ergänzende Kontrollfragen: