Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.189 Sperrung des Mobiltelefons bei Verlust - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.189 Sperrung des Mobiltelefons bei Verlust

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement, Benutzer

Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer

Bei Verlust der SIM-Karte bzw. des Mobiltelefons trägt der Inhaber der SIM-Karte die Kosten für eine missbräuchliche Nutzung des Mobiltelefonanschlusses. Daher sollte sofort beim Netzbetreiber eine Sperrung der SIM-Karte veranlasst werden, um einen eventuellen Missbrauch, und damit einen zusätzlichen finanziellen Schaden, abzuwehren.

Darüber hinaus sollte die PIN-Abfrage der SIM-Karte stets aktiviert sein (siehe M 4.114 Nutzung der Sicherheitsmechanismen von Mobiltelefonen). Bei einem Diebstahl oder Verlust verhindert dies, dass die SIM-Karte von einem Unbefugten benutzt oder ausgewertet werden kann. Die PIN wird allerdings nur abgefragt, wenn das Mobiltelefon eingeschaltet wird. Wird ein eingeschaltetes Mobiltelefon gestohlen, kann hiermit zumindest solange missbräuchlich telefoniert werden, bis der Akku leer ist!

Bei Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons kann der Netzbetreiber außerdem die weitere Nutzung des Mobiltelefons unterbinden, indem er es auf eine "schwarze Liste" setzt. Hierzu benötigt er die Angabe der Gerätenummer (IMEI - International Mobile Equipment Identifier). Sie steht häufig auf der Rückseite des Gerätes und sollte daher notiert und unabhängig vom Gerät aufbewahrt werden.

Bereits beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die zum Mobiltelefon gehörende IMEI schriftlich mitgeteilt wurde. Sie kann auch aus dem Mobiltelefon ausgelesen werden, allerdings ist das Verfahren nicht für alle Geräte einheitlich. Die Gerätenummer steht häufig auf dem Typenschild unter dem Akku oder kann mit der Eingabe "*#06#" angezeigt werden.

Um die missbräuchliche Nutzung der SIM-Karte rechtzeitig zu bemerken, sollte in jedem Fall der Einzelverbindungsnachweis auf unerklärliche Gebühren und Zielrufnummern geprüft werden.

Alle Daten, die für die Sperrung der SIM-Karte bzw. des Mobiltelefons benötigt werden, sollten griffbereit, aber getrennt vom Mobiltelefon aufbewahrt werden. Das sind