M 2.96 Verschluss von Schutzschränken
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer
Generell sind Schutzschränke bei Nichtbenutzung zu verschließen. Werden Arbeiten, die ein Öffnen des Schutzschrankes erfordern, unterbrochen, so ist auch bei kurzfristigem Verlassen des Raumes der Schutzschrank zu verschließen. Bei Verwendung von Codeschlössern sind diese jedesmal zu verwerfen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wird sporadisch überprüft, dass unbenutzte Schutzschränke verschlossen sind?